Aktiv gesund plus – starter plus: So kannst du deine Boni sammeln

"Vorsorge"

Im Programmteil "Vorsorge" findest du die in der Vergangenheit bewährten Maßnahmen Zahnvorsorge, Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche und Schutzimpfungen. Du kannst dabei jede Maßnahme nutzen. Wie bisher werden die in Anspruch genommenen Vorsorgemaßnahmen von den Ärzten bzw. Ärztinnen auf den Bonusschecks bestätigt (Stempel und Unterschrift, ggf. Anhänge).

Folgende Aktivitäten belohnen wir:

Bitte weise uns die im Bonusjahr durchgeführten Standard- oder Indikationsimpfungen gemäß der ständigen Impfkommission nach. Der Nachweis kann durch Stempel und Unterschrift deines Arztes oder alternativ durch eine Kopie der entsprechenden Einträge deines Impfausweises erfolgen.
Bitte beachte: Alle derzeit als Standard- oder Indikationsimpfung eingeordneten Maßnahmen findest du im aktuellen Impfkalender der Ständigen Impfkommission.

* Bei mehreren Standard- bzw. Indikationsimpfungen laut STIKO iin 2024 können Schecks mehrfach eingereicht werden.

Bitte weise uns die hälbjährlich möglichen Kontrollbesuche in diesem Bonusjahr durch Stempel und Unterschrift des Zahnarztes bzw. der Zahnärztin nach.

Bitte weise uns die Durchführung der altersgerechten Vorsorgeuntersuchungen (U4-U11, J1, J2) im Bonusjahr durch Stempel und Unterschrift des Arztes bzw. der Ärztin nach.

"Vital"

Im Programmteil "Vital" können individuelle Gesundheitsleistungen erbracht werden, von denen wir maximal zwei Aktivitäten pro Bonusjahr anerkennen. Hier findest du die Rubriken "Fitness- oder Sportstudio", "Sportverein", "Präventionskurs/Gewaltpräventionskurs" und neu ab 2024 "Schwimm- oder Sportabzeichen/Sportveranstaltung" und "Eltern-Kind-Kurs". Wie bisher kannst du dir von den Leistungserbringern direkt auf dem Bonusscheck die Bestätigung eintragen lassen.

Folgende Aktivitäten belohnen wir:

Du trainierst regelmäßig in einem Sportverein und du hast den Mitgliedsbeitrag für das aktuelle Bonusjahr entrichtet. Bitte weise uns die aktive Mitgliedschaft durch Stempel und Unterschrift des Sportvereins nach. Sportmaßnahmen außerhalb einer aktiven Mitgliedschaft können nicht berücksichtigt werden.

Bitte weise uns die aktive Mitgliedschaft in einem qualitätsgesicherten Fitness- oder Sportstudio im aktuellen Bonusjahr durch Stempel und Unterschrift nach. Als qualitätsgesichert gelten Fitnessstudios neben vielen anderen Kriterien, wenn alle Aspekte des körperlichen Trainings ganzheitlich berücksichtigt werden. In diesen Studios besteht nicht nur die Möglichkeit, unter qualifiziertem Personal Kursangebote wahrzunehmen, sondern auch individuell und unabhängig im Herz-Kreislauf- oder Kräftigungsbereich aktiv zu werden.

Bitte weise uns die Teilnahme an einem von der "Zentralen Prüfstelle Prävention" anerkannten Präventionskurs oder an einem Kurs zur Gewaltprävention im aktuellen Bonusjahr durch Stempel und Unterschrift des anerkannten Kursleiters bzw. der Kursleiterin nach. Die Bonifizierung für Präventionsangebote durch die IKK gesund plus kann nur dann erfolgen, wenn der Kursanbieter die geforderten Qualifikationen entsprechend den gemeinsamen und einheitlichen Handlungsfeldern und Kriterien der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Umsetzung von § 20 Abs. 1 und 2 SGB V erbringt. Grundlage unserer Prüfung ist die Erfassung des Kursanbieters in der Datenbank der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP). Ein Eintrag in dieser Datenbank kann durch den Kursanbieter kostenlos vorgenommen werden, um die geforderte Qualifikation nachweisen zu können.

Bitte weise uns die erfolgreiche Teilnahme an einer der beiden Prüfungen (Schwimm- oder Sportabzeichen) oder die Teilnahme an einer Sportveranstaltung, die durch einen im LSB organisierten Verein durchgeführt wurde, im aktuellen Bonusjahr durch Stempel und Unterschrift des anerkannten Kursleiters oder der anerkannten Kursleiterin bzw. des Sportvereins nach.

Bitte weise uns die Teilnahme an einem von der "Zentralen Prüfstelle Prävention" anerkannten Präventionskurs im aktuellen Bonusjahr durch Stempel und Unterschrift des anerkannten Kursleiters oder der anerkannten Kursleiterin nach.

Hinweis: Laut Bundesmantelvertrag Ärzte (§ 36 Abs. 7 BMV-Ä) sind Bonushefte zur Bestätigung von gesundheitsbewusstem Verhalten der Versicherten kostenfrei abzustempeln, sofern sich die Bestätigung auf eine ärztliche Leistung im selben Quartal bezieht. Eine Übernahme oder Erstattung von eventuell entstandenen Gebühren oder weiteren Unkosten kann nicht erfolgen.

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