Frau telefoniert am Handy vor Computer

Datenaustausch

Alle Leistungserbringer sind verpflichtet, die zur Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen notwendigen Angaben in maschinenlesbarer Form an die Kostenträger zu übermitteln. Damit eine einheitliche Form der Übermittlung der Abrechnungsdaten durch die Leistungserbringer gewährleistet ist, haben die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen das Projekt Datenaustausch gegründet.

Die Richtlinien enthalten die für den Datenaustausch notwendigen Rahmenbedingungen und die Daten, die von den Leistungserbringern bei der maschinenlesbaren Abrechnung zu übermitteln sind. Ziel dieser Richtlinien ist es, das Abrechnungsverfahren bundesweit zu standardisieren und die maschinelle Abrechnung zu organisieren.

  • Die Daten sind dabei der Technischen Anlage (Anlage 1) in Verbindung mit den Schlüsselverzeichnissen der Anlage 3 und den Inhalten der Verordnung (Anlage 5) zu entnehmen und entsprechend der Technischen Anlage zu übermitteln. 
  • Die vertraglich vereinbarten Leistungen werden entsprechend den bundeseinheitlichen Positionsnummernverzeichnissen sowie dem Hilfsmittelverzeichnis (§ 139 SGB V) verschlüsselt. Die Abrechnungspositionsnummern sind im Rahmen des Abrechnungsverfahrens abhängig von der Art der abgegebenen Leistung anzugeben. 

Informationen zur Abrechnung von erbrachten Leistungen der sonstigen Leistungserbringer

nach § 302 SGB V und 105 SGB XI 

Das Abrechnungszentrum Emmendingen ist von uns mit der Datenannahme, Rechnungsprüfung und -bezahlung für die nachfolgend genannten Leistungen beauftragt worden:

  • Hilfsmittel
  • Pflegehilfsmittel nach SGB XI
  • Heilmittel
  • Reha-Sport und Funktionstraining
  • ambulante Vorsorgeleistungen in ambulanten Kurorten
  • Krankentransportleistungen
  • Hebammen
  • Häusliche Krankenpflege, ausgenommen Intensivpflege-Leistungen 
  • Pflegesachleistung / Kombinationsleistung
  • Häuslicher Beratungseinsatz § 37 Abs. 3 SGB XI
  • Teilstationäre Pflege

Zentrale Datenannahmestelle

Die zentrale Datenannahmestelle für die IKK gesund plus ist die BITMARCK Service GmbH (IK 109900019). Diese leitet die Daten an das Abrechnungszentrum Emmendingen weiter. Bei maschineller Abrechnung nach § 302 SGB V und  § 105 SGK XI übermitteln Sie die Daten bitte direkt an die

BITMARCK SERVICE GmbH
Postfach 10 04 53
45004 Essen
le@bitmarck-daten.de 

Wenn Sie als Vertragspartner für unsere Versicherten in einem der genannten Bereiche Leistungen erbracht haben, senden Sie bitte alle in Papierform erforderlichen Abrechnungsunterlagen (u. a. Rechnung, Verordnung, Genehmigung und Begleitzettel für Urbelege) für die folgenden Institutionskennzeichen an das Abrechnungszentrum Emmendingen:

IKK gesund plus - Ost
Institutionskennzeichen 101202961
KV-Kassennummer 87301

Abrechnungszentrum Emmendingen
79310 Emmendingen

Ansprechpartner für Leistungserbringer des Abrechnungszentrums und für Fragen zur

  • Rechnungsprüfung
  • Rechnungsbearbeitung
  • Bearbeitungsstand

Tel.: 07641 9201-0
Fax: 07641 9201-4507
kundenservice@arz-emmendingen.de

Abrechnungsinformationen

Sämtliche Informationen rund um Ihre Abrechnung können Sie hier direkt nach einmalig erfolgter Anmeldung im Abrechnungsportal für Leistungserbringer einsehen:

www.abrechnungszentrum-emmendingen.de

Genehmigung der Leistungen

Für die Genehmigung der Leistungen ist weiterhin die IKK gesund plus zuständig.
 

Hinweis

Die Richtlinien sowie die Anlagen können Sie auf www.datenaustausch.de herunterladen.

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