Mann unterzeichnet einen Antrag

Verlängerungsanträge für ambulante und stationäre Rehabilitationsleistungen

Für stationäre bzw. ambulante Rehabilitationsleistungen ist eine Leistungsdauer (Regeldauer) von grundsätzlich 3 Wochen bzw. 20 Behandlungstagen vorgesehen. Eine Verlängerung entsprechender Leistungen ist möglich, wenn dies aus medizinischen Gründen dringend erforderlich ist. Die Krankenkassen-Spitzenverbände haben für die Beantragung von Verlängerungen durch die Rehabilitationseinrichtungen Vordrucke entwickelt. Diese enthalten alle für die Prüfung der medizinischen Notwendigkeit erforderlichen wesentlichen Angaben und tragen somit wesentlich zu einer einheitlichen Praxis bei der Beantragung und Bewilligung von Verlängerungsanträgen in der Rehabilitation bei.

  Einheitliche Verlängerungsanträge 

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