Mann unterschreibt ein Schriftstück

Richtlinien

Die Vorsorge und Rehabilitation sind notwendige Bestandteile einer umfassenden und modernen medizinischen Versorgung. Wesentliches Ziel ist es, chronische Krankheiten, Krankheitsfolgen und Behinderungen zu verhindern bzw. zu bekämpfen.

Rehabilitationsrichtlinien

Die Rehabilitationsrichtlinien enthalten die Rahmenbedingungen für eine strukturierte Kooperation von Vertragsärzten und Krankenkassen bei der Beratung und Einleitung notwendiger Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. In der Rehabilitationsrichtlinie sind Grundsätze zur Umsetzung einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Leistungserbringung von medizinischer Rehabilitation beschrieben. Die Richtlinie regelt die Anforderungen an eine Rehabilitationsberatung, das Verfahren zur Einleitung und Verordnung notwendiger Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und beschreibt die Zusammenarbeit zwischen Rehabilitationseinrichtung, Vertragsärzten und Krankenkassen. Der Forderungen des SGB IX nach selbstbestimmter Teilhabe behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen wird ausreichend Rechnung getragen.

Begutachtungsrichtlinie

Die Veränderungen der Arbeits-, Lebens- und Umweltbedingungen sowie Fortschritte in Diagnostik und Therapie haben zu einem demographischen Wandel und zu einer Akzentuierung chronischer Krankheiten geführt. Die kurative Medizin kann immer weniger allein den Folgen chronischer Krankheiten entgegen wirken. Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen werden zunehmend erforderlich, um Krankheiten vorzubeugen, die Auswirkungen von Krankheiten zu beseitigen, zu mindern und ihre Verschlimmerung zu vermeiden. In der Begutachtungsrichtlinie werden die Voraussetzungen, Inhalte und Ziele der ambulanten und stationären medizinischen Vorsorge und Rehabilitation definiert.

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