Junge Pflegerin kümmert sich um Patientin im Rollstuhl

Pflege-Schutzschirm für Pflegeeinrichtungen

In Zeiten der Corona-Pandemie stehen vor allem Pflegeeinrichtungen vor großen Herausforderungen: Zusätzliche Hygienemaßnahmen müssen veranlasst, Mitarbeiterausfälle kompensiert und erhöhte Betriebskosten getragen werden. Um die Pflegeeinrichtungen als wichtige Säule des Gesundheitswesens zu stärken, wurde im Rahmen des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes ein Pflege-Schutzschirm eingerichtet. Pflegeeinrichtungen können sich pandemiebedingte Mehrausgaben und Mindereinnahmen von den zuständigen Pflegekassen unbürokratisch erstatten lassen.

So einfach geht's:

Der GKV-Spitzenverband hat inzwischen die Kostenerstattungs-Festlegungen nach § 150 Abs. 3 SGB XI, das Antragsformular und die regionalen Zuständigkeiten veröffentlicht. Die Informationen finden Sie online beim GKV-Spitzenverband im Abschnitt Pflegeversicherung.

Dort können Sie die Liste mit allen Pflegeeinrichtungen einsehen, um die für Sie zuständige Pflegekasse zu finden. Sie benötigen zum Abgleich lediglich Ihr Institutionskennzeichen. Sofern aus der Liste hervorgeht, dass die IKK gesund plus als Pflegekasse für Sie zuständig ist, können Sie den zur Verfügung stehenden Antrag auf Kostenerstattung ausfüllen und uns per eMail zusenden. Ihre Erstattung erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen.

Pflegekasse der IKK gesund plus

Kostenerstattungsverfahren

Alle weiteren Informationen dazu können Sie in den Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes nachlesen.

  GKV-Spitzenverband

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