Mann wird im Krankenhaus behandelt

Krankenhäuser

Mit rund einem Drittel aller Leistungsausgaben bildet die stationäre Behandlung der Versicherten den größten Ausgabenblock der gesetzlichen Krankenkassen. Durch das Fallpauschalengesetz und die Verordnung zum Fallpauschalensystem wurden die Voraussetzungen für den Umstieg auf ein leistungsorientiertes und pauschalierendes Vergütungssystem für Krankenhäuser geschaffen. Krankenhäuser müssen ihre Leistungen über die DRG-Fallpauschalen abrechnen. Voraussetzung ist eine entsprechende Vereinbarung mit den Krankenkassen. Die Krankenhausfinanzierung wurde auf ein leistungsbezogenes Entgeltsystem umgestellt.

Erweiterung des Entlassmanagements

Im Rahmen des Versorgungsstärkungsgesetzes in der gesetzlichen Krankenversicherung wurde auch ein Rahmenvertrag zum Entlassmanagement nach einer Krankenhausbehandlung zwischen den Spitzenverbänden der beteiligten Institutionen vereinbart. Seit 01.10.2017 ist dieses verpflichtend für alle Kliniken in Deutschland.
Um eine erfolgreiche Anschlussversorgung sicherzustellen und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, unterstützen wir Sie – mit Einverständnis des Patienten – dabei, die Überleitung zu organisieren. Als Ansprechpartner stehen Ihnen unser Fachbereich "Medizinische Vorsorge/Rehabilitation" gern zur Verfügung.

  • Tel.: 0391 2806 4410
    Fax: 0391 2806 4419
    eMail: entlassmanagement@ikk-gesundplus.de

Bitte senden Sie uns dafür die unterschriebene Einwilligungserklärung inklusive aller erforderlichen Informationen sowie dem Entlassplan zu. Wenn der Entlassungstag bereits bekannt sein sollte, benötigen wir auch diese Angabe.

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