Hausärztin in ihrer Praxis

Hausarztprogragramm

Seit dem 01.07.2004 bietet die IKK gesund plus ihren Versicherten in Sachsen-Anhalt und Bremen/Bremerhaven ein Programm zur Hausarztzentrierten Versorgung an. Dieses Hausarztprogramm in Verbindung mit der Integrierten Versorgung ist eine besondere Betreuungsform.

Hiermit informieren wir Sie über die geltenden Regelungen der Hausarztzentrierten Versorgung im Rahmen des Hausarztvertrages der IKK gesund plus mit dem Hausärzteverband Sachsen-Anhalt.

Am Hausarztprogramm der IKK gesund plus können alle Versicherten teilnehmen, sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Einschreibung erfolgt beim gewählten Hausarzt.

Neben den kürzeren Wartezeiten beim Hausarzt können die Versicherten verlängerte Sprechstundenzeiten, nach Vereinbarung auch abends und an Samstagen, nutzen. Der Hausarzt unterstützt die Versicherten darüber hinaus bei der Terminvereinbarung bei einem geeigneten Facharzt. Regional bietet die IKK gesund plus den Teilnehmern am Hausarztprogramm exklusive Vorsorgeleistungen an.

Überweisungen sind wie bisher auch in Zukunft quartalsübergreifend gültig und müssen von den Ärzten angenommen werden.

Die Teilnehmer des IKK-Hausarztprogramms verpflichten sich, Termine für Arztbesuche immer vorab zu vereinbaren und den Facharzt nur mit gültiger Überweisung des Hausarztes aufzusuchen (Ausnahme: Augenarzt, Frauenarzt, Notfall). Die Versicherten unterstützen ihren Hausarzt aktiv in der Behandlung und nehmen an empfohlenen Gesundheitskursen im Rahmen des Check-up-Plus teil. Ein Wechsel des Hausarztes ist nur aus wichtigen Gründen möglich.

Mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen wurde 2010 ein neuer Vertrag zur hausärztlichen Versorgung geschlossen.

Ziel dieses Vertrages ist die Umsetzung der hausärztlichen Versorgung auf der Grundlage des § 73a SGB V. Über eine Einschreibung von Versicherten bei Hausärzten werden Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung erhöht.

  • Teilnahmeberechtigt sind alle niedergelassenen Hausärzte (ausgenommen Kinderärzte). Sie müssen die Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung schriftlich bei der KVHB beantragen. Die KVHB führt ein Verzeichnis über die teilnehmenden und ausgeschiedenen Hausärzte und stellt uns die aktuelle Fassung laufend zur Verfügung.
  • Teilnahmeberechtigt sind alle Versicherten, sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung ist freiwillig. Die Versicherten müssen dem teilnehmenden Arzt gegenüber eine schriftliche Erklärung abgeben, in der sie die Regeln der Vereinbarung (insbesondere die Verpflichtung zur Einhaltung der Koordinierungsfunktion des Hausarztes) akzeptieren.

Inhalte der Vereinbarung sind u.a.:

  1. Der Hausarzt steuert das Leistungsgeschehen, indem er als Ansprechpartner des Versicherten diesen bei der Inanspruchnahme der differenzierten Versorgungsangebote im Gesundheitssystem begleitet und durch fachlichen Austausch mit Fachärzten und anderen Leistungserbringern eine verbesserte Koordination der Versorgung gewährleistet.
  2. Die teilnehmenden Hausärzte verpflichten sich zur Teilnahme an allen für Hausärzte geschlossenen Disease-Management-Programmen (DMP). Der Hausarzt ist verpflichtet, nicht nur formal durch Registrierung, sondern aktiv an strukturierten Behandlungsprogrammen der teilnehmenden Krankenkassen bei chronischen Krankheiten nach § 137 f SGB V teilzunehmen. Aktive Teilnahme des Hausarztes bedeutet die Information der eingeschriebenen Versicherten über die Programme und die Motivation zur Teilnahme an diesen Programmen einschließlich der Einschreibung von Versicherten. Eine aktive Teilnahme ist auch dann gegeben, wenn seine an dieser Vereinbarung teilnehmenden Versicherten beim Facharzt in den DM-Programmen eingeschrieben sind.
  3. Um insbesondere berufstätigen Versicherten einen Arztbesuch außerhalb der Arbeitszeit zu ermöglichen, werden Termine in einer Früh-, Abend- oder Samstagsprechstunde angeboten.
  4. Die teilnehmenden Hausärzte verpflichten sich zu einer rationalen Hilfsmittelverordnung und bedienen die Steuerungsinstrumente der Krankenkassen. Bei bestimmten Hilfsmitteln ist der teilnehmende Hausarzt verpflichtet, die Hilfsmittelverordnung an eine von uns benannte Stelle zu versenden.
  5. Die teilnehmenden Hausärzte verpflichten sich zu einer wirtschaftlichen Verordnung der Blutzuckerteststreifen und der dazugehörigen Blutzuckermessgeräte. Die Verordnung ist nur für insulinpflichtige Diabetiker zulässig.
  6. Die teilnehmenden Hausärzte bieten eine intensivierte Betreuung für Patienten mit chronischen und besonderen Erkrankungen an. Besonderes Augenmerk richtet der Hausarzt insbesondere auf Diagnose, die Therapie und den Krankheitsverlauf.
  7. Zur Vermeidung von nicht notwendigen Krankenhausaufenthalten verpflichten sich die teilnehmenden Hausärzte zu einer engen Kooperation mit den Fachärzten, um die Möglichkeit der ambulanten Behandlung auszuschöpfen. Bei bestimmten Indikationen ist vor einer geplanten stationären Einweisung ein Facharzt zu konsultieren, um die Möglichkeit einer ambulanten Operation oder Behandlung zu überprüfen. Notfalleinweisungen sind hiervon nicht betroffen.
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