Arzt erklärt einer Patientin die Behandlung

Ihre Patientenrechte

Die Rechte von Patientinnen und Patienten wurden durch das Patientenrechtegesetz auf eine klare gesetzliche Grundlage gestellt und gestärkt. Wir möchten Sie gern über die wichtigsten Punkte informieren – denn nur wer seine Rechte kennt, kann Sie auch durchsetzen!

Mit dem Besuch bei einer Ärztin bzw. einem Arzt gehen Sie eine vertragliche Beziehung ein (medizinischer Behandlungsvertrag), auch wenn dies nicht schriftlich festgehalten wird. Daraus ergibt sich der Anspruch des Patienten auf eine medizinische Behandlung sowie im Gegenzug der Anspruch der Ärztin bzw. des Arztes auf eine Vergütung. Handelt es sich um eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, wird diese von uns übernommen.

Auch beim Besuch von Fachleuten anderer Heilberufe (z.B. Physiotherapie) gehen Sie eine vertragliche Beziehung ein.

Ihre Ärztin bzw. Arzt ist verpflichtet, Sie umfassend und verständlich über die medizinische Behandlung aufzuklären. Dazu zählen die Diagnose, die voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung und die richtige Therapie. Auch über Risiken, Chancen und Behandlungsalternativen muss gesprochen werden. Die Aufklärung muss zudem rechtzeitig vor dem Eingriff erfolgen, so dass Patientinnen und Patienten ausreichend Zeit haben, sich zu entscheiden.

Es gibt Therapien oder Behandlungen, deren Kosten die IKK gesund plus als gesetzliche Krankenkasse nicht übernehmen darf. Wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt eine solche Behandlung empfiehlt, müssen Sie vor der Behandlung schriftlich darüber informiert werden, dass die Kosten nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, sondern diese von Ihnen zu zahlen sind. Zudem müssen Sie genau über die entstehenden Kosten informiert werden.

Hält sich die Ärztin oder der Arzt nicht daran, besteht keine Berechtigung die Kosten vom Patienten einzufordern. Es ist außerdem Ihr Recht, eine solche Behandlung abzulehnen.

Sämtliche für Ihre Behandlung wichtigen Umstände sind zeitnah in Ihrer Patientenakte zu dokumentieren. Dazu gehören insbesondere Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Untersuchungsergebnisse, Befunde, Therapien und ihre Wirkungen, Eingriffe und ihre Wirkungen, Einwilligungen sowie Aufklärungen. Sie haben jederzeit das Recht, Ihre vollständige Patientenakte einzusehen.

Darüber hinaus dürfen Sie Kopien anfertigen lassen. Die Kosten dafür sind jedoch von Ihnen selbst zu tragen.

Ist Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ein Behandlungsfehler unterlaufen, müssen Sie auf Nachfrage darüber in Kenntnis gesetzt werden. Drohen gesundheitliche Gefahren, muss sie oder er dies von sich aus tun. Bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler liegt die Beweislast jedoch grundsätzlich bei Ihnen. Das gilt auch für den Nachweis von entstandenen Schäden, die auf den Behandlungsfehler zurückgehen.

Die IKK gesund plus kann Sie bei Behandlungsfehlern unterstützen.

  Behandlungsfehler

Müssen Leistungen auf Antrag genehmigt werden, gelten dafür gesetzliche Fristen. Stellen Sie einen entsprechenden Leistungsantrag, hat die IKK gesund plus hierüber grundsätzlich innerhalb von 3 Wochen zu entscheiden. Ist dafür ein Gutachten erforderlich, gilt eine Frist von 5 Wochen nach Antragseingang, bei vertragszahnärztlichen Gutachten sind es 6 Wochen. Kann eine Frist nicht eingehalten werden, wird die IKK gesund plus Sie bis zum letzten Tag der Frist schriftlich informieren und Ihnen den Hinderungsgrund erläutern. Zusätzlich teilt Ihnen die IKK gesund plus mit, bis wann sie voraussichtlich über den Leistungsantrag entscheiden kann.

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