Junge Frau trainiert in stationärer Reha

Stationäre Rehabilitation

Neben einer ambulanten Rehabilitation kann zur Besserung des Gesundheitszustandes auch eine stationäre Maßnahme eingesetzt werden. In dieser Zeit werden Sie umfassend betreut und erhalten therapeutische Behandlungen in der Einrichtung. Die IKK gesund plus unterstützt Ihren Aufenthalt dort.

Bei einer chronischen Erkrankung kann unter bestimmten Voraussetzungen zu ihrer Besserung oder Verhinderung einer Verschlimmerung und ggf. drohender Pflegebedürftigkeit auf ärztliche Verordnung eine stationäre Leistung zur Rehabilitation in einer auf Ihre Erkrankung spezialisierten Rehabilitationsklinik erforderlich sein. Die IKK gesund plus arbeitet eng mit ausgewählten qualitätsgesicherten und zertifizierten Rehabilitationseinrichtungen zusammen. Diese Einrichtungen bieten eine indikationsübergreifende ganzheitliche individuelle Behandlung mit hochwertiger medizinisch-therapeutischer und pflegerischer Behandlung und Betreuung bei dennoch wirtschaftlicher Leistungserbringung. Sofern eine Hilfsmittelversorgung erforderlich ist, werden Sie bereits während der Rehabilitationsmaßnahme mit dem Hilfsmittel versorgt und in der Benutzung beübt. Bereits während der Rehabilitation werden erforderliche Nachsorgemaßnahmen am Wohnort in die Wege geleitet, um den Behandlungserfolg langfristig zu sichern und damit Hilfestellung bei der Rückkehr in das häusliche Umfeld und den Alltag zu geben.

Näheres zu unseren Partnereinrichtungen können Sie bei unseren Ansprechpartnerinnen erfragen, die Sie und/oder Ihre Angehörigen bei Eintritt eines Rehabilitationsfalles gern umfassend beraten. Die IKK gesund plus übernimmt in diesem Fall die Kosten der Behandlung mit Unterkunft und Verpflegung in vollem Umfang, bis auf eine von Ihnen zu leistende Eigenbeteiligung von 10 Euro pro Tag. Sofern die Einrichtung einen Fahrservice für die An- und Abreise zur Verfügung stellt, werden keine zusätzlichen Fahrkosten erstattet. Maßnahmen zur Rehabilitation können in der Regel alle vier Jahre in Anspruch genommen werden, bei medizinischer Notwendigkeit bereits früher.

Bitte beachten Sie:
Für Personen, die sich noch im erwerbsfähigen Alter befinden, ist vorrangig der Rentenversicherungsträger für stationäre Rehabilitationsmaßnahmen zuständig.

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