Arzt impft eine Frau im Oberarm

Reiseschutzimpfungen

In anderen Ländern herrschen oft andere Gesundheitsrisiken als in Deutschland. Um Infektionskrankheit besonders bei Fernreisen vorzubeugen, sollten Sie für einen ausreichenden Impfschutz sorgen. Die IKK gesund plus übernimmt über die gesetzlich zu leistenden Schutzimpfungen hinaus auch die vollen Kosten des Impfstoffes, die wegen eines nicht beruflich bedingten Auslandsaufenthaltes erforderlich werden (Auslandsreiseschutzimpfungen) – seit 2020 auch mit Malariaprophylaxe. Die Kosten des jeweils impfenden Arztes werden nach festgelegten Vertragssätzen übernommen. Sollten keine Vertragssätze geregelt sein, bezuschusst die IKK gesund plus die Behandlungskosten des Arztes. 

Folgende Voraussetzungen für die Kostenerstattung von Schutzimpfungen müssen erfüllt sein:

  • Die Kosten werden nicht durch andere Stellen getragen.
  • Die STIKO (Ständige Impfkommission) hat eine Empfehlung für diese Impfungen herausgegeben.
  • Das Auswärtige Amt hat die Regionen des Auslandsaufenthaltes eindeutig als Risikogebiet für diese Impfungen ausgewiesen.
  • Eine persönliche Reisebestätigung/Buchungsbestätigung o.ä. als Nachweis des Aufenthaltes für den/die Versicherten wird vorgelegt.

Bitte reichen Sie darüber hinaus das Privatrezept für den Impfstoff sowie die Rechnungen der Impfungen bei uns ein.

Kostenerstattung

Sie möchten erfahren, für welche Schutzimpfungen die Kosten erstattet werden? Wenden Sie sich an uns, wir beraten Sie gern.

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