Frau hilft im Haushalt

Haushaltshilfe

Wer kocht, putzt und wäscht, wenn ein Elternteil ins Krankenhaus oder zur Kur muss und der andere berufstätig ist? Die Haushaltshilfe von der IKK gesund plus. Setzen Sie sich dazu rechtzeitig vor dem geplanten Krankenhausaufenthalt oder der Kur mit Ihrer IKK gesund plus in Verbindung. Auch wenn Sie wegen schwerer Erkrankung nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach bestimmten Therapien auf Hilfe angewiesen sind, können Sie diese Leistung beantragen.

Die Unterstützung der Haushaltshilfe erhalten Sie für die Dauer des stationären Aufenthalts oder im Fall der schweren Erkrankung für einen Zeitraum von 4 Wochen nach dem Krankenhausaufenthalt oder der Behandlung. Lebt in Ihrem Haushalt ein Kind, welches unter 12 Jahren ist oder durch eine Behinderung auf Ihre Hilfe angewiesen ist, kann im Falle der schweren Erkrankung die Leistung sogar für bis zu 26 Wochen gewährt werden. Sie zahlen lediglich 10 Prozent der täglichen Kosten für die Haushaltshilfe dazu, mindestens 5 und höchstens 10 Euro pro Tag. Diese Zuzahlungen werden auf die Höchstgrenze für Zuzahlungen in einem Jahr angerechnet.

Die Kostenübernahme von Haushaltshilfe ist nur möglich, wenn der ursprüngliche Haushalt weitergeführt wird, nicht jedoch, wenn die Kinder anderweitig untergebracht und versorgt werden.

Die Mehrleistung für Sie: Für die im Gesetz geregelten Ansprüche übernimmt die IKK gesund plus die Kosten für eine Haushaltshilfe auch, wenn im Haushalt ein Kind lebt, welches das 12. Lebensjahr aber noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet hat. Außerdem können unsere Versicherten Haushaltshilfe auch bei ambulanter Krankenbehandlung in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist sowie dass eine andere im Haushalt lebende Person diesen nicht weiterführen kann. Zudem wird eine ärztliche Bestätigung über die Notwendigkeit der Haushaltshilfe benötigt. Der Anspruch besteht für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr und für maximal vier Stunden täglich.
Sollte der gesetzliche Anspruch auf Haushaltshilfe bereits ausgeschöpft sein, jedoch weiterhin Bedarf bestehen, können IKK-Versicherte diese Mehrleistung zusätzlich nutzen, sofern die zuvor genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Auch wenn für die Zeit der Schwangerschaft oder nach der Entbindung z.B. strenge Bettruhe erforderlich ist, kann die IKK gesund plus Kosten für eine Haushaltshilfe übernehmen.

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