Kleinkind schaut lachend nach oben in die Kamera

Augenscreening für Kleinkinder (Amblyopiescreening)

Sehstörungen bei Kleinkindern lassen sich nicht immer gleich feststellen, denn der Nachwuchs kann seine Beschwerden kaum mitteilen. Je früher die Diagnose gestellt wird, desto größer ist die Chance, eine Vielzahl von Sehstörungen zu vermeiden. Hier bieten wir ein augenärztliches Screening als sinnvolle Ergänzung zu unseren bestehenden Kinder- und Jugendvorsorgeuntersuchungen an. Stellt der Kinder- oder Hausarzt einen Anlass zur Durchführung des Augenscreenings fest, werden Kinder zu einem Facharzt für Augenheilkunde überwiesen. Dort wird das Screening innerhalb kürzester Zeit gegen Vorlage Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) durchgeführt. Die Kosten für das augenärztliche Screening werden für unsere Versicherten außerhalb Sachsen-Anhalts und Bremens einmalig bis zu einer Höhe von 40 Euro erstattet.

Bitte beachten Sie: Das augenärztliche Screening kann bei Kindern aus Bremen/Bremerhaven vom 21. bis 42. Lebensmonat und bei Kindern aus Sachsen-Anhalt vom 10. bis 27. Lebensmonat einmalig gegen Vorlage der eGK durchgeführt werden. Versicherte aus den übrigen Bundesländern setzen sich bzgl. der Altersgrenze und einer Kostenerstattung bitte vor Inanspruchnahme mit der IKK gesund plus in Verbindung.

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