Frau in osteopathischer Behandlung

Alternative Heilverfahren

Ob Akupunktur oder Homöopathie: Alternative Heilverfahren, bei denen Krankheiten mit anderen Methoden behandelt werden als in der Schulmedizin üblich, erfreuen sich großer Beliebtheit. Auch die IKK gesund plus steht alternativen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden aufgeschlossen gegenüber. Denn in einigen Fällen ist die "sanfte Medizin" anderen Behandlungsmethoden vorzuziehen. Wir unterstützen alternative Heilverfahren, wenn ein Behandlungserfolg durch diese Methoden zu erwarten ist.

Seit dem 01.01.2007 gehört Akupunktur zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Für Sie bedeutet dies eine Übernahme der Behandlungskosten durch die IKK gesund plus. Wenn Sie an chronischen Schmerzen bei entzündlichen Gelenkerkrankungen des Knies oder chronischen Rückenschmerzen leiden, können Sie eine Behandlung der Symptome mit Akupunktur über Ihre elektronische Gesundheitskarte in Anspruch nehmen.

Die Behandlung mit Homöopathie ist vertraglich festgelegt. Das bedeutet für alle Versicherten der IKK gesund plus, die diese Leistung in Sachsen-Anhalt in Anspruch nehmen, eine Übernahme von homöopathischen Behandlungen. Zur Durchführung der homöopathischen Behandlung sind Vertragsärzte berechtigt, die eine einschlägige Ausbildung absolviert haben und gemäß der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt die Zusatzbezeichnung "Homöopathie" führen. Wird die Leistung in einem anderen Bundesland in Anspruch genommen, ist eine Kostenerstattung in Höhe der vertraglichen Vergütungssätze möglich.

Nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel zur homöopathischen, phytotherapeutischen und anthroposophischen Behandlung werden in vollem Umfang von der IKK gesund plus erstattet. Voraussetzung ist, dass eine ärztliche Verordnung vorliegt und das Arzneimittel vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht von der Verordnung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen wurde. Die Kosten pro Versicherten dürfen 100 Euro im Kalenderjahr nicht überschreiten.

Die Kostenübernahme für osteopathische Behandlungen ist in unserem IKK-Gesundheitskonto enthalten, denn neben einer Physiotherapie können auch osteopathische Behandlungen Erkrankungen und Beschwerden des Bewegungsapparates lindern. Osteopathische Leistungen sind dabei eine besondere Form der manuellen Therapie. Mit einer ärztlichen Bescheinigung, mit der die Notwendigkeit der Behandlung und die Anzahl der Therapiesitzungen zu bestätigen ist, können Sie diese Leistung bei einem anerkannten Therapeuten in Anspruch nehmen. Die Kostenübernahme erfolgt durch die IKK gesund plus. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Leistungserbringer in das Therapeutenverzeichnis der IKK gesund plus aufgenommen wurde. Alternativ genügt der Nachweis einer ordentlichen Mitgliedschaft bzw. Vollmitgliedschaft des Leistungserbringers in einem Berufsverband für Osteopathen, der für die Aufnahme eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung im Umfang von mindestens 1.350 Stunden fordert. Die IKK gesund plus übernimmt die Kosten von maximal vier Sitzungen je Kalenderjahr, jedoch nicht mehr als 60 Euro pro Sitzung.

Wichtig: Sofern Ihr Therapeut noch keine Anerkennung der IKK gesund plus hat, setzen Sie sich bitte vor Beginn der Behandlung mit der IKK gesund plus in Verbindung, damit wir prüfen können, ob der von ihnen gewünschte Therapeut die notwendigen Voraussetzungen erfüllt.

Top