FAQ zur elektronischen Patientenakte (ePA)

Stand: 01.04.2022

1. Rechtsgrundlage und allgemeine Informationen

Die elektronische Patientenakte, abgekürzt ePA, ist ein geschützter Speicher für Ihre medizinischen Dokumente. Nur Sie bestimmen, was in die Akte hinein- oder hinausgeht und wer darauf zugreifen darf. Sie können die ePA über Ihr Smartphone nutzen und haben so orts- und zeitunabhängigen Zugriff. Alle gesetzlich Krankenversicherten haben seit dem 01.01.2021 den Anspruch auf eine elektronische Patientenakte, die sie von ihrer Krankenkasse zur Verfügung gestellt bekommen. Die Nutzung der Akte ist freiwillig. Patienten können darin selbst Informationen ablegen und Dokumente von ihren Ärzten in ihrer Akte ablegen lassen. 

Sie erhalten die ePA von der IKK gesund plus. Nutzen Sie die Informationen unter www.ikk-gesundplus.de/epa.

Nein, die ePA ist ein freiwilliges Angebot. Sie allein entscheiden, ob Sie eine ePA führen möchten.

Die elektronische Patientenakte zahlt die IKK gesund plus. Für Sie ist das Angebot kostenfrei.

Sie können sich telefonisch oder unter www.ikk-gesundplus.de/epa über den Prozess der Beantragung informieren. Um die ePA im Anschluss selbstständig zu verwalten, ist eine App erforderlich, die Sie aus dem jeweiligen Store (Google Play/Apple Store) herunterladen können. Für die Registrierung benötigen Sie Ihre Krankenversichertennummer, eine gültige eMail-Adresse und einen Aktivierungscode oder eine Gesundheitskarte mit NFC-Funktion und PIN, die Sie von der IKK gesund plus erhalten. Alternativ können Sie das Selfie-Ident-Verfahren von "Nect" nutzen.

Versicherte ohne Smartphone können die ePA auch schriftlich unter folgender Adresse anfordern:

IKK gesund plus
39092 Magdeburg

In diesem Fall wird die Akte beim nächsten Arztbesuch nach Freigabe durch den Nutzer aktiviert.
 

Seit dem 1. Januar 2021 können Befunde, Arztberichte, Bilddaten bestimmter Dateiformate, Therapiemaßnahmen, Vorsorgeuntersuchungen, ein Medikationsplan, ein Notfalldatensatz sowie Arztbriefe in der ePA gespeichert werden. So haben Sie alle Daten auf einem Blick parat. Diese können behandelnden Ärzten, Apotheken und Krankenhäusern nach der Freigabe zur Verfügung gestellt werden.

Seit dem 1. Januar 2022 können weitere Gesundheitsdaten in der ePA gespeichert werden: Der Impfausweis, Mutterpass, das Untersuchungsheft für Kinder, das Zahnbonusheft und Übersichten über bereits in Anspruch genommene Krankenkassenleistungen. Darüber hinaus können elektronische Verordnungen in der ePA abgespeichert werden und elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen archiviert werden. Nun ist es auch möglich, für jedes einzelne Dokument Leseberechtigungen zu erteilen: Der Nutzer oder die Nutzerin kann noch einfacher und zielgerichteter entscheiden, welche Daten welchen Ärzten zur Verfügung gestellt werden soll. Denn nicht jeder möchte, dass beispielsweise der Pflegedienst auch von den Diagnosen des Hautarztes weiß. Hier gibt es individuelle Lösungen.
Auch ist es möglich, dass die eigene ePA durch dritte, persönliche Vertreter geführt wird. Das ist beispielsweise bei Pflegebedürftigen von Vorteil, die die ePA selbst nicht bedienen können. Zu guter Letzt können seit Januar 2022 alle Daten aus der ePA bei einem Kassenwechsel ganz unkompliziert übernommen werden.
 

Ab 1. Juli 2022 ist geplant, dass Sie Ihre Erklärung zur Organspende im Organspende-Register über Ihre ePA-Anwendung abgeben können. Die Erklärung als solche wird nicht in der ePA gespeichert, sondern in dem dafür vorgesehenen Register abgelegt. Zudem soll es ab dem 3. Quartal 2022 eine Desktopversion der ePA geben, sodass Versicherte nicht nur über ihr Smartphone, sondern auch über PC und Laptop auf Ihre elektronische Patientenakte zugreifen können.
 

Ja, jeder gesetzlich Versicherte hat einen Anspruch auf eine ePA. Bis zum 16. Lebensjahr eines Kindes wird die ePA von einem sorgeberechtigten Vertreter verwaltet. Voraussetzungen dafür sind, dass das Kind bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist und die App dieser Kasse zur Verwaltung des Kontos genutzt wird.

Die ePA läuft unbegrenzt und ist als lebenslange Akte ausgelegt, sofern sie nicht vom Nutzer gekündigt wird.

Gesundheitsdokumente werden so lange in der ePA gespeichert, wie es der Nutzer oder die Nutzerin erlaubt. Sie werden komplett gelöscht, wenn auch die ePA gelöscht wird.

Sowohl einzelne Daten als auch die komplette ePA können jederzeit gelöscht werden.

Kann ich die ePA jederzeit kündigen?

Ja, da es ein freiwilliges Angebot ist, haben Sie jederzeit das Recht zur Kündigung. Diese kann in der App über den Menüpunkt "meine ePA verwalten" oder über die IKK gesund plusgeschehen. Sie können Ihre Kündigung auch widerrufen. Bis zum Kündigungsdatum können Sie weiterhin auf Ihre ePA und alle darin enthaltenen Daten zugreifen, sowie die Kündigung in der App oder bei Ihrer Krankenkasse rückgängig machen. Über den genauen Ablauf der Kündigung und die Kündigungs- und Widerrufsfristen informieren Sie sich bitte bei der IKK gesund plus. 

Übrigens: Wenn Sie Ihre Einwilligung in die Datenverarbeitung widerrufen, werden Ihre Daten sofort gelöscht. Hier entfällt die Kündigungsfrist. Ein Widerruf ist jederzeit möglich. 

Auf Ihre elektronische Patientenakte können Sie per App mit Ihrem mobilen Gerät zugreifen. Mit einem Tablet funktioniert dies, wenn sich die App installieren lässt. Diese ist allerdings nicht für die Nutzung auf einem Tablet optimiert. Ein Zugriff ohne App, also über den PC oder Laptop, ist voraussichtlich ab dem 3. Quartal 2022 möglich. 

Sie können sich eine elektronische Patientenakte auch einrichten, ohne die App zu nutzen. Allerdings haben Sie ohne App zunächst nicht die Möglichkeit, Ihre elektronische Patientenakte Zuhause einzusehen oder Zusatzfunktionen zu nutzen. Dies wird sich erst mit Einführung der Desktopversion ändern.
Um sich eine elektronische Patientenakte ohne App einzurichten zu lassen, kontaktieren Sie uns. Wir legen die elektronische Patientenakte für Sie an und senden Ihnen eine PIN für Ihre Gesundheitskarte zu. Mit der Gesundheitskarte und der PIN können Sie dann beim Arztbesuch Ihren Arzt dazu berechtigen, die elektronische Patientenakte einzusehen oder Dokumente hinzuzufügen. Ihr Arzt hat übrigens nicht die Möglichkeit, eine elektronische Patientenakte eigenständig für Sie anzulegen.

Im ersten Jahr der ePA (2021) endete der Anspruch auf eine ePA bei der alten Kasse mit dem Versicherungsende. Bevor die ePA geschlossen und gelöscht wurde, hatten Sie die Gelegenheit, Ihre Dokumente aus der ePA herunter zu laden und lokal zu speichern. Wurde Ihre ePA bei der neuen Kasse eingerichtet, konnten Sie die lokal gespeicherten Dokumente in die neue ePA hochladen.

Ab 2022 können Sie bei einem Krankenkassenwechsel Ihre Daten aus der alten ePA in eine neue ePA übertragen lassen. Um die Daten der ePA erfolgreich übertragen zu können, ist vorerst eine Kündigung der ePA mit Datenübernahme bei Ihrer bisherigen Krankenkasse nötig. Sobald Sie nun die Registrierung bei Ihrer neuen ePA abgeschlossen haben, erkennt die App automatisch, dass eine ePA vorliegt und der Aktenumzug wird gestartet. Bei erfolgreicher Übertragung werden Sie per eMail benachrichtigt und müssen sich bei Ihrer neuen ePA anmelden, um den Import abzuschließen. Personen, die die Akte des Versicherten vertreten, müssen den Zugriff erneut einrichten, da sich die Krankenkasse geändert hat.
 

Seit dem 01.01.2021 sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) gemäß §291a SGB V anzubieten.

Sie müssen im Registrierungsprozess für die ePA den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung zustimmen. Für eine ePA-Offline-Nutzung müssen Sie eine unterzeichnete Einwilligungserklärung zur Nutzung der ePA und zur Datenverarbeitung an die IKK gesund plus senden.
 

Die Kommunikation im Gesundheitswesen zwischen Patienten, Ärzten, Leistungserbringern und Kassen ist oft noch analog und arbeitet mit Papier, Fax und Brief. Viele Informationen über Ihren Gesundheitsstand werden nach wie vor in Akten in den jeweiligen Arztpraxen gesammelt. Das kann schnell zum Problem werden: Wechseln Sie z.B. den Arzt oder besuchen einen Facharzt, müssen Untersuchungen eventuell wiederholt werden. Schlimmstenfalls fehlen auch wichtige Informationen, beispielsweise über Allergien oder Vorerkrankungen. In der elektronischen Patientenakte können all diese Informationen digital gebündelt werden. Dazu kommen auch persönliche Gesundheitsdokumente, die bisher in Papierform vorlagen, beispielsweise der Impfpass oder das Zahn-Bonusheft. In der ePA kann das alles zusammengeführt werden – ohne, dass unberechtigte Dritte darauf zugreifen können. 
Das hat viele Vorteile: Doppeluntersuchungen werden vermieden, die Diagnose kann durch den besseren Informationsfluss genauer gestellt werden und man selbst hat seinen Gesundheitszustand immer im Blick. Auch Risiken werden gesenkt. Gibt es Unverträglichkeiten? Wie waren die letzten Blutwerte? Nimmt der Patient wichtige Medikamente und wie ist deren Dosierung? In der elektronischen Patientenakte können solche Informationen direkt ersichtlich sein. Auch für den Notfall können hier alle wichtigen Daten hinterlegt werden. Die Funktionen der ePA werden dabei stetig erweitert, so dass in Zukunft beispielsweise auch elektronische Rezepte oder Krankschreibungen in ihr gespeichert werden können.
 

Die IKK gesund plus ist als Anbieter für die Datenverarbeitung verantwortlich. Wenn weitere Unternehmen für den Betrieb mit eingebunden sind, so handeln Sie im Auftrag des Anbieters, der die Verantwortung trägt. Weder die IKK gesund plus noch der Betreiber können die Inhalte der Akte lesen.

Die IKK gesund plus bietet Ihnen die Dokumentenspeicherung und -verwaltung, die Zugriffsverwaltung und die Protokolleinsicht an. 

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur elektronischen Patientenakte finden Sie auch in den Informationen zur elektronischen Patientenakte des GKV-Spitzenverbandes, der Webseite der gematik sowie in der Leistungsbeschreibung der ePA. Bei weiteren Fragen zur Registrierung und Nutzung der elektronischen Patientenakte sowie technischen Problemen helfen wir Ihnen gerne auch persönlich weiter: Sie können sich telefonisch beraten lassen oder erhalten weiterführende Informationen unter www.ikk-gesundplus.de/epa. Hier steht Ihnen darüber hinaus eine Chatfunktion zur Verfügung.
 
Beachten Sie, dass wir als Krankenkasse keinen Einblick in die persönlichen Daten Ihrer elektronischen Patientenakte haben. Bei medizinischen Fragen ist deshalb Ihr Arzt der richtige Ansprechpartner.  
 

Da die ePA standardisiert ist, die Daten exportierbar sind und es mehrere Betreiber am Markt gibt, wird Ihre neue Krankenkasse für einen neuen Betreiber sorgen, der die Daten übernimmt.

2. Installation der App

Im App-Store des jeweiligen Betriebssystems (Google Play Store oder Apple App Store) suchen Sie nach "ePA IKK gesund plus" oder "elektronische Patientenakte" und "IKK gesund plus". Wählen Sie dann die App aus. und klicken Sie im Anschluss auf "Laden" (iOS) bzw. "Installieren" (Android). Die App wird nun heruntergeladen und installiert.

Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Installation der App haben, wenden Sie sich gern an unser Versichertenhelpdesk. Sie erreichen die Chatfunktion unter www.ikk-gesundplus.de/epa.

Grundsätzlich werden Android-Geräte (ab Version 9) und das iOS-Betriebssystem (ab Version 14.5) von der ePA-App unterstützt. Explizit empfohlene Geräte sind Samsung Galaxy (S10, S20, A71, A70, A51 oder A50) für Android oder iPhone SE (1. + 2. Generation), iPhone 7, iPhone 7 Plus, iPhone 8, iPhone 8 Plus, iPhone X, iPhone XR, iPhone XS und XS Max, iPhone 11, iPhone 11 Pro und 11 Pro Max, iPhone 12, iPhone 12 Pro und 12 Pro Max, iPhone 13, iPhone 13 Pro und 13 Pro Max für iOS.

3. Einrichtung und Anmeldung in der App

Für die Beantragung Ihrer ePA und den Zugriff auf Ihre ePA über die App benötigen Sie ein Benutzerkonto. Dieses können Sie direkt in der App anlegen. Öffnen Sie dafür den Menüpunkt "Anmelden" in der App. Wählen Sie dann "Benutzerkonto anlegen". Dafür benötigen Sie ein eMail-Konto sowie Daten von Ihrer Gesundheitskarte. Um die Sicherheit zu erhöhen, sind nach dem Anlegen des Benutzerkontos mehrere Schritte notwendig: 

  • Passwort anlegen
     
  • eMail-Adresse bestätigen
    Wir senden Ihnen eine eMail mit Bestätigungslink an Ihre eMail-Adresse. Haben Sie keinen Link erhalten, schauen Sie bitte im Spam-Ordner nach. Ist dort auch nichts zu finden, überprüfen Sie bitte in der App, ob die eMail-Adresse richtig geschrieben ist und fordern Sie nochmal einen Bestätigungslink an.
     
  • Gerät mit Benutzerkonto verbinden
    Damit wird sichergestellt, dass nur Geräte auf Ihre Daten zugreifen können, wenn diese vorher mit Ihrem Benutzerkonto verbunden wurden. Sie können später weitere Geräte mit Ihrem Benutzerkonto verbinden und diese auch löschen.
     
  • App-Code festlegen
    Für eine sichere und einfache Anmeldung in der App muss nun ein sechsstelliger App-Code festgelegt und zur Bestätigung erneut eingegeben werden. Alternativ dazu können Sie nach der Festlegung die Biometrische Anmeldung aktivieren und die App zukünftig per Face-ID oder Fingerabdruck entsperren.
     
  • Identität feststellen
    In diesem Schritt wird sichergestellt, dass nur Sie selbst oder von Ihnen bevollmächtigte Personen Ihr Benutzerkonto vollständig aktivieren können. Dazu können Sie persönlich eine Geschäftsstelle besuchen, sich per eGK und PIN identifizieren oder das von uns angebotene Verfahren "Nect Ident" wählen. 

Melden Sie sich in der App an und öffnen Sie den Menüpunkt "Elektronische Patientenakte". Falls Sie noch keine ePA haben, können sie diese gleich an dieser Stelle einrichten. Nachdem Sie den Einwilligungsdokumenten zugestimmt haben, wird Ihre ePA eingerichtet. Danach können Sie mit der App auf Ihre ePA zugreifen oder beim Arzt Berechtigungen erteilen. Beim ersten Zugriff auf Ihre ePA wird diese aktiviert.

Hinweis: Erfolgt die Aktivierung nicht innerhalb von 365 Tagen, wird Ihre ePA wieder gelöscht.

Bitte prüfen Sie, ob Sie die Checkboxen – Einwilligung, Nutzung, etc. – aktiviert haben oder sich Ihre eMail-Adresse von der bei der Registrierung genutzten unterscheidet oder noch nicht bestätigt wurde. Sie benötigen auch eine Bestätigung der Gerätebindung. Gegebenenfalls können zeitweilig technische Fehler vorliegen (z.B. Systeme nicht verfügbar oder Verbindungsabbrüche).

Generell gibt es drei verschiedene Möglichkeiten sich anzumelden:

  • Anmeldung mit einer PIN und der persönlichen NFC-fähigen Gesundheitskarte (NFC = NearFieldCommunication – Auslesen der Karte per Funk)
    Der Nutzer oder die Nutzerin benötigt ein Smartphone mit NFC-Funktion (darüber verfügen nahezu alle modernen Smartphones) sowie eine elektronische Gesundheitskarte mit NFC. Diese muss zweifelfrei authentifiziert werden – entweder persönlich in der Geschäftsstelle oder über das Post-Ident-Verfahren. Im Anschluss erhält der Versicherte einen Brief mit seinem persönlichen PIN zur eGK. Um sich nun in die eigene ePA einzuloggen, muss die persönliche elektronische Gesundheitskarte an das Smartphone gehalten und aus Sicherheitsgründen die auf der Karte aufgedruckte "CardAccessNummer" (CAN) eingegeben werden (damit wird unbefugtes Lesen der Karte verhindert). Über den Chip zur Nahfeldkommunikation wird der/die Versicherte dann zweifelsfrei authentifiziert. Danach muss die persönliche PIN zur Karte eingegeben werden.
     
  • Anmeldung mit einer Zwei-Faktor-Authentisierung mittels der alternativen Versichertenidentität (al.vi)
    Die Alternative Versichertenidentität (al.vi) funktioniert ohne Gesundheitskarte. Um sie zu nutzen, wird die Identität des Nutzers oder der Nutzerin zuvor zweifelsfrei in einer Geschäftsstelle der IKK gesund plus festgestellt, wo der Versicherte einen Aktivierungscode erhält. Mit diesem kann die Anmeldung für die ePA durchgeführt werden. 
     
  • Anmeldung per Video-Identifizierungsverfahren
    Bei der dritten Möglichkeit benötigen Sie lediglich ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass), mit dem Sie sich eindeutig identifizieren können. Aufgrund einer Unterlassungsverfügung ist es allen gesetzlichen Krankenkassen bis auf Weiteres untersagt worden, Video-Identifizierungsverfahren, wie z.B. "Nect Ident", für die Erlangung eines Zugangs zur Telematik-Infrastruktur und damit zur ePA (elektronische Patientenakte) zu nutzen. Alternativ bleiben die persönliche Identifikation in der Geschäftsstelle sowie die Post-Ident-Zustellung erhalten. Weitere, neue Identifikationsmöglichkeiten (z.B. eID) werden aktuell auf zeitnahe Realisierbarkeit geprüft.

Wenn Sie bereits ein Benutzerkonto eingerichtet haben, können Sie sich mit Ihrer Versichertennummer und dem von Ihnen gewählten Passwort in der App einloggen. Um die Sicherheit zu erhöhen, können Sie nur mit Geräten auf Ihre ePA zugreifen, die mit Ihrem Benutzerkonto verbunden sind.

Öffnen Sie den Menüpunkt "Anmelden" in der App. Wählen Sie "Passwort vergessen" und folgen Sie den Anweisungen.

Da in der ePA medizinische, also ganz persönliche Daten gespeichert sind, werden hier höchste Datenschutzanforderungen berücksichtigt. Durch die Anmeldeverfahren wird sichergestellt, dass nur man selbst Zugriff auf diese Daten hat, sie einsehen oder verändern oder anderen Lese- und Schreiberechte einräumen kann. Deshalb kommen hier Authentifizierungsverfahren zum Einsatz, die die Nutzung der ePA besonders sicher machen. Das kostet vielleicht etwas mehr Zeit, dient aber dem Schutz der eigenen Daten.

Wenn Sie die elektronische Gesundheitskarte zur Anmeldung nutzen möchten, muss diese NFC-fähig sein. Eine NFC-fähige Karte verfügt über einen Chip zur Nahfeldkommunikation – so wie er auch beim kontaktlosen Bezahlen mit der Bankkarte zum Einsatz kommt. Hat die eigene Gesundheitskarte diese Funktion noch nicht, kann sie bei der IKK gesund plus gegen eine neue, NFC-fähige Karte getauscht werden. Ob Ihre Karte bereits NFC-fähig ist, erkennen Sie am Aufdruck der CAN (eine 6-stellige Nummer, sog. Card Access Nummer) unterhalb des Schriftzuges "Gesundheitskarte" auf der Vorderseite Ihrer Karte und dem Symbol für die kontaktlose Verwendung. Zum Login mit der alternativen Versichertenidentität al.vi ist keine NFC-fähige Gesundheitskarte nötig.

Bitte wenden Sie sich an die IKK gesund plus.

Falls Sie ein NFC-fähiges Gerät und eine Gesundheitskarte haben, können Sie die PIN Ihrer Gesundheitskarte über die App ändern. Sie benötigen dazu die auf der Gesundheitskarte vorne aufgedruckte CAN sowie Ihre bestehende PIN. Zum Entsperren der PIN benötigen Sie die NFC-Funktion. Öffnen Sie Ihre ePA mit Ihrer Gesundheitskarte. Sollte dabei festgestellt werden, dass Ihre PIN gesperrt ist, können Sie die PIN mit Hilfe Ihres PUK entsperren. Sie benötigen dazu ebenfalls die auf der Gesundheitskarte vorne aufgedruckte CAN sowie Ihre PUK.

Unser Versichertenhelpdesk hilft Ihnen gern weiter. Sie erreichen die Chatfunktion unter www.ikk-gesundplus.de/epa.

Eine Datenverbindung (mobil/WLAN) ist zwingend notwendig.

Dies ist möglich – jedoch müssen Sie sich dann jeweils separat anmelden, da die App nur einmal installiert sein kann.

4. Geräteverwaltung

Wenn Sie sich auf einem neuen Gerät anmelden, müssen Sie dieses mit Ihrem Benutzerkonto verbinden, um auf Ihre ePA zugreifen zu können. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten: 

  • Wenn Sie ein bereits verbundenes Gerät haben, können Sie darüber eine Freigabe erteilen.
  • Falls Sie kein verbundenes Gerät mehr haben, müssen Sie eine erneute Identifizierung durchführen. Dabei werden aus Sicherheitsgründen alle bisher bestehenden Gerätebindungen an Ihrem Benutzerkonto entfernt.

Ja, das ist möglich. 

Beim Zugriff auf Ihre ePA stellt das Aktensystem sicher, dass nur Geräte zugreifen können, die bereits im Aktensystem registriert sind. In der Geräteverwaltung finden Sie alle Geräte, von denen Sie schon auf Ihre ePA zugegriffen haben. Sie können den Zugriff einzelner Geräte hier sperren, wieder erlauben oder Geräte komplett entfernen. Wenn Sie mit neuen Geräten auf Ihre ePA zugreifen, müssen Sie den Zugriff über einen Bestätigungslink autorisieren, der Ihnen an Ihre hinterlegte eMail-Adresse zugesendet wird.

Bitte achten Sie darauf, dass die Systemvoraussetzungen der App erfüllt sind. Darüber hinaus ist der Betriebssystemwechsel wie ein Gerätewechsel. Ist kein weiteres Gerät für die Gerätebindung mehr vorhanden, muss die Identifizierung neu durchlaufen werden.

5. Datenschutz/-sicherheit

Zuständig für die Speicherung und Datenverarbeitung ist die IKK gesund plus als Anbieter. Die Server für die ePA stehen in Deutschland und unterliegen den europäischen Datenschutzbestimmungen.

Niemand außer Ihnen und denjenigen, denen Sie dazu eine Berechtigung erteilt haben. Weder der Anbieter (IKK gesund plus) noch der Betreiber (BITMARCK) haben Zugriff auf die Inhalte.

Ja. Die Dokumenteninhalte sind so verschlüsselt, dass niemand außer Ihnen und denen, die Sie dazu berechtigt haben, die Inhalte lesen können. Zu jedem Dokument gehören auch Metadaten, die zur Dokumentensuche verwendet werden. Diese werden für die Suche nach Dokumenten serverseitig in einem eigens geschützten Bereich entschlüsselt, solange ein Benutzer an der ePA angemeldet ist.

Mit wenigen Mitteln lässt sich die Sicherheit Ihres Smartphones deutlich erhöhen:

  • Laden Sie immer das neueste Update aus dem offiziellen Store herunter.
  • Achten Sie auf Ihr Smartphone und lassen es nicht unbeaufsichtigt liegen.
  • Verwenden Sie Sperrbildschirme mit kurzen Inaktivitätsphasen.
  • Verwenden Sie biometrische Entsperrungen oder ein komplexes Passwort.
  • Halten Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten geheim und bewahren Sie diese sicher auf.
  • Wählen Sie entsprechend der Vorgaben ein sicheres Passwort, das keine gängigen Wörter, Buchstaben- oder Zahlenkombinationen (z. B. Passwort abc123 oder asdf) oder persönlichen Informationen (z. B. Geburtsdatum oder Spitzname) enthält.
  • Erteilen Sie ausschließlich Ärzten eine Zugriffsberechtigung, bei denen Sie in Behandlung sind und mit denen Sie die Daten teilen möchten.

Nein, Ihre Daten sind nicht auf Ihrem Smartphone, sondern auf einem Server gespeichert und gehen somit nicht verloren. Sie können ein neues Gerät mit Ihrer ePA verknüpfen und sich über dieses anmelden. 

Solange Sie nur Ihr Gerät verlieren und keine weiteren Zugangsdaten (Benutzerkennung, Passwort, PIN der Gerätesperre), kann niemand ohne Ihre eGK auf Ihre ePA zugreifen. Sind Ihnen die weiteren Zugangsdaten auch abhandengekommen, müssen sie die al.vi löschen.

Jeder Datenverarbeitungsschritt in einer Akte wird innerhalb der geschützten Rechenzentren in einem nochmals abgesicherten Bereich, der sog. Vertrauenswürdigen Ausführungsumgebung (VAU) ausgeführt. So werden Angriffe abgewehrt, die Verarbeitung der Daten jeweils nur einer Akte sichergestellt und der Zugriff auf personenbezogene medizinische Daten ausgeschlossen.

Wer überprüft, ob dies eingehalten wird?
Die ePA wird auf Basis konkreter und nachprüfbarer Vorgaben umgesetzt. Diese Vorgaben wurden von der gematik GmbH im gesetzlichen Auftrag spezifiziert und in Zusammenarbeit mit den Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheitswesens abgestimmt. Bevor ein Anbieter eine Akte anbieten darf, muss ein umfangreicher Zertifizierungsprozess durchlaufen werden. Erst nach erfolgreichem Abschluss der Begutachtung darf die Akte angeboten werden. Das ist kein einmaliger Vorgang, sondern muss bei jeder sicherheitsrelevanten Veränderung wiederholt werden.

Ja, nach max. l 20 Minuten Inaktivität werden Sie automatisch aus der ePA ausgeloggt. Bei sicherheitsrelevanten Eingaben (z.B. der PIN) oder bei der Registrierung ist der Zeitraum nur halb so groß.

Keine. Im Gegensatz zur Sozialdatenverarbeitung, die wegen einer konkreten Zweckbestimmung (u.a. Abrechnung der in Anspruch genommenen Leistungen) eindeutigen Speicher- und Löschfristen von 4-6 Jahren, je nach Leistungsbereich, unterliegt, gehören die Daten in der ePA Ihnen persönlich und können ein Leben lang gespeichert werden. 

Ansprechpartner für alle Fragen zum Datenschutz der ePA ist der Datenschutzbeauftragte der IKK gesund plus. Diesen können Sie wie folgt kontaktieren:

Datenschutzbeauftragter der IKK gesund plus
Umfassungsstraße 85
39124 Magdeburg
Tel.: 0391 2806-1401
datenschutz@ikk-gesundplus.de

Sie können in der App jederzeit die Dokumente einsehen, die Sie beim Einrichten Ihrer ePA akzeptiert haben und diese herunterladen.

6. Berechtigungen und Zugriffe

Sie können in Ihrer ePA die Berechtigungen steuern, wer auf Daten in Ihrer ePA zugreifen darf. Berechtigungen können zeitlich begrenzt werden und gelten für Kategorien von Dokumenten. Patientendokumente sind Dokumente, die Sie selbst in Ihre ePA hochgeladen haben. Arztdokumente sind Dokumente, die Ärzte, Mediziner und andere Berechtigte in Ihre ePA hochgeladen haben. In der Berechtigungsliste werden alle Berechtigten angezeigt, welche derzeit Zugriff auf Dokumente in Ihrer ePA haben. In der Liste ist ersichtlich, auf welche Kategorie von Dokumenten jeweils Zugriff besteht. Außerdem haben Sie die Möglichkeit Ihre Berechtigungen in Listenform als PDF auf Ihrem Gerät zu speichern.

Die Zugriffsberechtigung dokumentenspezifisch erfolgen, so dass Sie konkret festlegen können, welcher Arzt welches Dokument oder Gruppe von Dokumenten einsehen kann. Dabei wird der Zugriff auf Dokumente über drei Wege gesteuert:

  • Durch die Einstufung in Kategorien werden Dokumente durch gesetzliche Vorgaben nur zugriffsberechtigten Leistungserbringern zur Verfügung gestellt. Die Kategorisierung geschieht automatisch.
     
  • Vertraulichkeitsstufen (normal, vertraulich, privat) werden von dem Versicherten selbst oder seinem Vertreter eingestellt.
    - Vertraulichkeitsstufe "normal": Dokument, auf die alle Praxen und Einrichtungenzugreifen können
    - Vertraulichkeitsstufe "vertraulich": Dokumente, die nur für Praxen und Einrichtungen freigegeben sind, die in das Fachgebiet fallen oder berechtigtes Interesse haben
    - Vertraulichkeitsstufe "privat": Dokumente, die nur im Ausnahmefall eingesehen oder bearbeitet werden können

Unabhängig von den Kategorien, kann der Versicherte bei den Berechtigungen für einzelne Dokumente Einzelfallentscheidungen treffen. Auch private Dokumente können somit für Leistungserbringer zugänglich gemacht werden. Dadurch ist es möglich. gezielt zu entscheiden, welcher Leistungserbringer auf welche Dokumente zugreifen kann.
 

Sie können Berechtigungen jederzeit erteilen, verändern oder entziehen. Um neue Berechtigungen zu erteilen, suchen Sie direkt in der Applikation nach Ihrem Arzt oder Ihrer Gesundheitseinrichtung. Stellen Sie danach die Dauer der Berechtigung ein, sowie auf welche Kategorie von Dokumenten der Berechtigte Zugriff haben soll. Wenn Sie Berechtigungen löschen, beachten Sie bitte, dass bereits vom Berechtigten heruntergeladene Dokumente auch weiterhin beim Berechtigten verbleiben. Dieser hat nachfolgend jedoch keinen Zugriff mehr auf Ihre ePA. Abgelaufene Berechtigungen werden vom Aktensystem automatisch gelöscht.

Das entscheiden Sie allein. Sie haben die freie Wahl der Laufzeit. Voreingestellt sind 7 Tage, die Sie selbstständig anpassen können.

Zum berechtigten Personenkreis gehören neben Ihnen Ärzte, Psychotherapeuten, Zahnärzte, Krankenhäuser, Apotheken und weitere in § 352 SGB 5 genannte Personen bzw. Personengruppen (z.B. Gesundheits- und Krankenpfleger sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Altenpfleger, Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner, Hebammen, Heilmittelerbringer und Betriebsärzte.) Seit dem 01.01.2022 können von Ihnen selbst gewählte Vertreter eingerichtet werden. 

Ja, enn Sie die rechtliche Vertretungsvollmacht gegenüber der IKK gesund plus nachgewiesen haben und über die elektronische Gesundheitskarte des zu Vertretenden verfügen, können Sie die ePA in dessen Namen anlegen und führen. Der Vertreter hat in diesem Fall die gleichen Rechte wie der Akteninhaber. 

Dies ist seit dem 01.01.2022 möglich. Der Vertreter muss ebenfalls gesetzlich versichert sein und auf eine ePA-App zugreifen können. Er oder sie muss aber nicht bei der IKK gesund plus versichert sein. Der Vertreter ist frei wählbar und nicht mit einem gesetzlichen Vertreter zu verwechseln. Er kann, wie der Akteninhaber, Dokumente in der ePA verwalten, Zugriffsberechtigungen erteilen (außer einen weiteren Vertreter einrichten) und eine Protokolleinsicht vornehmen.

Der Tod eines Nutzers führt nicht zu einer automatischen Löschung der ePA. Diese kann nur durch die Bevollmächtigten oder Erben mittels schriftlicher Kündigung unter Nachweis der Erbenstellung bzw. der Bevollmächtigung erfolgen. Jeder Nutzer kann nur alleine zu Lebzeiten dafür sorgen, dass nach seinem Ableben Bevollmächtigte oder Erben Zugriff auf die verschlüsselten Daten bekommen. Das kann entweder durch Erteilung einer Vollmacht z.B. durch die "Vertreterregelung" in der ePA-App oder durch Hinterlegen der PIN zur eGK mit dem Testament veranlasst werden.

Ein Arzt hat erst dann einen Zugriff und somit ein gleichzeitiges Lese- und Schreibrecht, wenn die Praxis von Ihnen für den Zugriff berechtigt worden ist. Jedes für einen Zugriff freigegebene Dokument muss zum Lesen aus der ePA heruntergeladen werden. Dann kann es mit der passenden Anwendung (z.B. PDF-Reader) gelesen und gespeichert werden. Insbesondere wenn diese Information der Diagnostik dient oder Therapieempfehlungen ausgesprochen werden, wird der Arzt als Dokumentationsnachweis das Dokument auch in seinem Praxisverwaltungssystem speichern. 

Wenn Sie einem Arzt den Zugriff auf Ihre Versichertendokumente geben und dieser feststellt, dass ein Versichertendokument z.B. für die weitere Behandlung durch andere Ärzte relevant ist, dann kann der Arzt dieses Dokument so umschlüsseln, dass auch Ärzte, denen Sie ausschließlich für Arztdokumente einen Zugriff gegeben haben, es lesen können, obwohl es im Bereich Ihrer Versichertendokumente liegt. Diese umgeschlüsselten Dokumente werden als leistungserbringerrelevante (-äquivalente) Dokumente (LEÄ) bezeichnet. Die weiterbehandelnden Ärzte, denen Sie nur einen Zugriff auf die Arztdokumente gegeben haben, können nur auf die umgeschlüsselten Dokumente aus Ihrem Versichertenbereich zugreifen. Alle anderen Dokumente in diesem Bereich sind nicht lesbar, außer Sie erteilen dazu einen expliziten Zugriff. 

Sämtliche Aktivitäten in der Akte, wie das Hochladen, Speichern, Herunterladen oder Löschen von Dokumenten, erfolgt durch Sie oder indem Sie etwas mündlich freigeben, z.B. das Hoch- oder Herunterladen eines Dokumentes durch Ihren behandelnden Arzt.

Ja, Ihre ePA verfügt über ein detailliertes Protokoll, das Sie jederzeit abrufen, aber auch exportieren können. In diesem Protokoll sind sämtliche Zugriffe – von Ihnen selbst, aber auch von Berechtigten – auf Ihre ePA ersichtlich. So können Sie nachvollziehen, wenn Dokumente aus Ihrer ePA eingestellt, abgerufen oder gesucht werden oder wann Sie Berechtigungen erteilt oder entzogen haben. Sie können das Protokoll gezielt durchsuchen und filtern. Die Protokolleinträge werden im Aktensystem nach Ablauf von drei Jahren gelöscht.

Sie haben die Möglichkeit, einzelne Protokolleinträge in der Detailansicht zu betrachten. Hier können Sie die Art, Zeitpunkt und Ergebnis (erfolgreich oder fehlgeschlagen) des Zugriffs, Name des Nutzers, Bezeichner des Objektes usw. sehen.

Sie können Ihre Protokollliste jederzeit exportieren und auf Ihrem Gerät anzeigen lassen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, diese auszudrucken.

7. Persönliche Daten

Die App enthält nur wenige persönliche Daten, diese werden aus den gemeldeten Daten der IKK gesund plus übernommen. Bitte wenden Sie sich an uns, wenn sich beispielsweise Ihr Name geändert hat.

Ja, die neue eMail-Adresse muss verifiziert werden.

Nein, die ePA ist unabhängig von Ihrem Wohnort. Lediglich ein Krankenkassenwechsel hat Auswirkungen auf die Nutzung Ihrer Patientenakte. (Siehe Punkt 1: Vertragliches und Rechtsgrundlage)

8. Inhalte und Dokumente

Sie können selbst entscheiden, was genau in der ePA aufgeführt werden soll, wann es gelöscht wird und wer speziell darauf Zugriff bekommen soll. Seit 101.01.2022 können Sie auch einzelne Daten oder Dokumente freigeben und so noch individueller entscheiden, wer worauf und wie lange Einblick bekommen darf. In der ePA können alle wichtigen Informationen rund um die eigene Gesundheit papierlos gebündelt werden. Es gibt viele mögliche Inhalte, mit denen die ePA befüllt werden kann. Beispiele sind Daten zu Befunden, Diagnosen, durchgeführten oder geplanten Therapiemaßnahmen, ein elektronischer Medikationsplan, ein Notfalldatensatz oder Arztbriefe.
 

Ihr Arzt bzw. Ihr Leistungserbringer (z.B. Apotheke oder Krankenhaus) kann in Ihrer ePA alle Dokumente speichern, die für Ihre Behandlung relevant sind. Diese Dokumente können u.a. sein:

  • Medikationsplan
    Er listet Ihre Medikamente, sofern Sie mind. drei verschreibungspflichtige Medikamente gleichzeitig einnehmen.
     
  • Notfalldatensatz
    Er beinhaltet medizinische Daten wie Diagnosen, Allergien, Unverträglichkeiten oder Medikamente, die für die Notfallversorgung relevant sind. Er kann auch darauf hinweisen, ob und wo Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen Organ- und Gewebespendeerklärungen vorhanden sind.
     
  • Laborergebnisse, Therapie- und Behandlungsberichte, Befunde oder Diagnosen
     
  • Elektronische Arztbriefe (eArztbriefe)
    Sie halten wichtige Informationen fest, die Ihr Arzt mit Ihren anderen behandelnden Ärzten z.B. im Rahmen einer Überweisung teilen möchte.

In der Dokumentenliste sehen Sie alle Dokumente, die in Ihrer ePA derzeit abgelegt sind. Sie können die Dokumente nach Titel, Autoren und weiteren Kriterien durchsuchen und filtern. Sie können weitere Details zu Dokumenten abrufen, und diese anzeigen bzw. auf Ihr Gerät herunterladen. Da Sie selbst bestimmen, welche Daten in Ihrer ePA vorhanden sind, können Sie Dokumente auch jederzeit löschen. Bitte beachten Sie, dass es dabei zu Lücken in Ihrer medizinischen Historie kommen kann.

In der Dokumentenliste können Sie auch neue Dokumente in Ihre ePA einstellen. Wählen Sie dafür ein auf Ihrem Gerät vorhandenes Dokument. Die App schlägt beim Einstellen des Dokuments Metadaten vor. Sie können diese Daten verändern und so anpassen, dass Sie das Dokument später auf einfache Weise wiederfinden können. Die App verschlüsselt das Dokument vor dem Upload in Ihre ePA und stellt damit sicher, dass nur Sie oder Berechtigte darauf Zugriff haben.

Ja, auch ältere Dokumente können von Ihnen hinzugefügt werden und vervollständigen Ihre Patientenakte.

Nein, alles in Ihrer ePA passiert nur durch Sie oder indem Sie etwas einfordern oder einwilligen. Wenn Sie beispielweise beim Arzt sind und es ein wichtiges Dokument gibt, das in Ihre Akte geladen werden könnte, erfolgt das immer in Absprache mit Ihnen. 

Ja, die ePA ist für Sie als Versicherten ein Recht, keine Pflicht. 

Ihr Arzt bzw. Leistungserbringer (z.B. Apotheke oder Krankenhaus) kann keine Informationen innerhalb eines Dokumentes, welches Sie hochgeladen haben, ändern. Ihr Arzt kann jedoch ein Dokument in Absprache mit Ihnen aus der ePA wieder löschen.
Dokumente, die Sie selbst einstellen, werden automatisch als Eigendokumente klassifiziert. So können sie von Dokumenten, die von Ärzten oder Leistungserbringern hochgeladen werden, unterschieden werden. Sofern Sie entschieden haben, dass Ihr Arzt bzw. Leistungserbringer Ihre selber eingestellten Dokumente sehen darf, kann er die Klassifizierung eines Dokumentes ändern. Das macht er, wenn er die medizinische Relevanz des Dokumentes erkannt hat. 
 

Ja, nach Rücksprache mit Ihnen kann Ihr Arzt bzw. Leistungserbringer (z.B. Apotheke oder Krankenhaus), der Sie behandelt, ein Dokument aus Ihrer ePA löschen. Das kann er z.B. tun, wenn ein Dokument nicht mehr aktuell ist und durch eine aktuellere Version ersetzt werden soll.

Ja, Sie entscheiden, welche Daten Sie in der ePA speichern und teilen. Sie können jederzeit Dokumente aus Ihrer ePA löschen. Damit Ihr Arzt oder Ihr Leistungserbringer (z.B. Apotheke oder Krankenhaus) Sie optimal behandeln kann, sollten Sie mit Ihrem Arzt konkret besprechen, welche Daten für die Weiterbehandlung relevant sind.

Damit Ihre ePA auf einem aktuellen Stand bleibt, ist es wichtig, dass Ihre Daten bei Änderungen Ihres Gesundheitszustands oder Ihres Behandlungsverlaufs aktualisiert werden. Dementsprechend muss Ihr Arzt bzw. Leistungserbringer (z. B. Apotheke oder Krankenhaus) Ihre Daten auf Ihren Wunsch hin aktualisieren. Bei Änderungen des Notfalldatensatzes oder des elektronischen Medikationsplans, die federführend auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden, ist darauf zu achten, dass auch diese Dokumente in der ePA aktualisiert werden. 
Wenn Sie Ihre ePA erst eröffnet haben, ist es sinnvoll, Ihre Gesundheitsinformationen vom Arzt, der Ihre Patientengeschichte am besten kennt, übertragen zu lassen. Um die Genauigkeit Ihrer ePA sicherzustellen, sollten Sie auch selbst Ihre Gesundheitsunterlagen regelmäßig prüfen und ggf. aktualisieren.

Nein, der Arzt ist berechtigt, die administrative Bearbeitung an sein (Praxis-)Personal zu delegieren. Gleiches gilt auch für Krankenhäuser und Apotheken.

Dann wenden Sie sich bitte an die Kassenärztliche Vereinigung (KV), die für den Arzt zuständig ist. Die Kontaktdaten finden Sie unter anderem auf der Internetseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

Sie können jederzeit Ihre Gesundheitsdokumente aus Ihrer ePA der IKK gesund plus herunterladen. Achten Sie jedoch darauf, dass die heruntergeladenen Dokumente in einem anderen sicheren digitalen Ordner auf Ihrem Gerät gespeichert werden.

Wenn Sie Ihrem Arzt bzw. Leistungserbringer (z.B. Apotheke oder Krankenhaus) Dokumente zur Verfügung stellen wollen, geben Sie ihm Zugriffsrechte auf Ihre ePA. 
Wenn Sie z.B. Ihrem Arzt nur für die Sprechstunde den Zugang erteilen möchten, so begrenzen Sie die Zugriffsdauer auf 1 Tag. Wenn Sie aber möchten, dass Ihr Arzt über einen längeren Zeitraum Zugang zu Ihrer ePA hat, legen Sie eine längere Zugriffsdauer fest. Dies ist z.B. sinnvoll, wenn Ihre Behandlung über mehrere Monate dauert und Ihre Gesundheitsinformationen regelmäßig geprüft und aktualisiert werden müssen.
Wenn Sie Dokumente in Ihre ePA einstellen, werden diese automatisch in Ihrem Patientenordner gespeichert. Um diese Dokumente zu sehen, braucht also Ihr Arzt auch Zugang zu Ihrem Patientenordner. Dies ist sinnvoll, wenn Sie z.B. neue Laborergebnisse oder Befunde aus vorherigen Untersuchungen hochgeladen haben und Ihrem Arzt zur Verfügung stellen wollen.

Vergebene Zugriffsrechte können Sie jederzeit entziehen.

Ja, Ihr Arzt bzw. Leistungserbringer (z.B. Apotheke oder Krankenhaus) kann ein Dokument aus Ihrer ePA herunterladen, sofern Sie ihm Zugriffsrechte gegeben haben. Dieses Dokument ist dann zusätzlich im System Ihres Arztes bzw. Leistungserbringers lokal gespeichert. Wenn Sie das Dokument im Nachhinein in Ihrer ePA löschen, dann wird es dennoch in der lokalen Karteikarte bei Ihrem Arzt vorhanden sein.

Abrechnungsdaten von der IKK gesund plus können in Ihre ePA geladen werden. Dies erfolgt nur nach Ihrer expliziten Einwilligung. Die IKK gesund plus wird die Unterlagen in Ihrer ePA weiterhin nicht lesen können.

Bei den derzeit erlaubten Dateiformaten sind keine bestehenden Probleme bei der Darstellung bekannt.

Sie können in die ePA in folgenden Formaten hochladen: PDF, XML, PNG, TIFF, JPG/JPEG, TXT. Jedes Dokument darf dabei die Maximalgröße von 25 MB nicht überschreiten.

Der Gesamtspeicherplatz ist nicht begrenzt.

9. Benachrichtigungen

Wenn Sie Ihre ePA öffnen, zeigt die App Ihnen an, ob seit der letzten Anmeldung Dokumente eingestellt oder gelöscht wurden. Sie können den Zeitraum konfigurieren oder Benachrichtigungen generell ein- oder ausschalten.

Nein, Push-Nachrichten sind durch die Spezifikation der gematik zu Ihrer Sicherheit verboten. Die angebotene Benachrichtigungsfunktion unterrichtet Sie nur innerhalb der App über Änderungen in dem von Ihnen wählbaren Zeitraum.

10. Perspektive

Die elektronische Patientenakte steht jedem/jeder gesetzlich Versicherten seit 01.01.2021 zur Verfügung. Sie kann ganz einfach bei der Krankenkasse nach vorheriger Anmeldung und Authentifizierung bezogen werden. Es handelt sich dabei um eine App, die auf Smartphones und Tablets und perspektivisch (ab Juli 2022) Desktop-PCs genutzt werden kann. Die ePA wurde nach der ersten Bereitstellung ab Januar 2022 in einer weiteren Stufe ausgebaut. Der nächste Schritt wird zum Januar 2023 mit der ePA 3.0 erfolgen. Ziel ist eine bessere Vernetzung der Akteure im Gesundheitswesen, eine einheitliche Digitalisierung der bisher oft analogen Abläufe und nicht zuletzt eine Stärkung des Patienten oder der Patientin: Nur der Nutzer oder die Nutzerin selbst entscheidet, was in der ePA aufgeführt wird und wer es einsehen darf. Gleichzeitig hat er oder sie den eigenen Gesundheitszustand immer im Blick. 

11. Sonstiges

Weil von der Vernetzung der Informationen im Gesundheitswesen alle profitieren werden. Schneller vorliegende medizinische Informationen führen zu besseren Entscheidungsgrundlagen bei der ärztlichen Behandlung. Fundierte und umfassende Anamneseinformationen erleichtern Therapieempfehlungen und verhindern belastende Doppeluntersuchungen. für die Versicherten mit einer ePA wird das Sammelsurium von Zahnbonusheft, Impfausweis, Mutterpass, Untersuchungshefte für Kinder etc. perspektivisch ein Ende haben. Alles liegt zentral und jederzeit abrufbar sicher in der ePA.

Mit der freiwilligen Freigabe von Daten zu Forschungszwecken ist es ab 2023 möglich, dass sich ganz neue Ansätze bei der Erforschung seltener Erkrankungen finden lassen.

Weil diese Ansätze nur funktionieren, wenn sie für alle Versicherten bereitstehen, hat der Gesetzgeber alle Kassen dazu verpflichtet, eine ePA zur Verfügung zu stellen.
 

Es gibt zwei Grundprinzipien bei jeder Entwicklung von neuen Angeboten:

  1. Man entwickelt so lange, bis alles so fertig ist, wie man es sich ursprünglich vorgestellt hat. Das dauert Jahre und in der Zwischenzeit haben sich ggf. der Markt und die Bedürfnisse der Nutzer verändert.
  2. Man entwickelt eine Grundfunktionalität, die schneller fertig ist und die der Versicherte schon einmal nutzen kann. Parallel entwickelt man immer weitere nützliche Funktionalitäten und ergänzt sie. Aufgrund von Rückmeldungen der Nutzer erhält man schnell Erkenntnisse über den Bedarf und kann die Entwicklung flexibel anpassen.

Der skizzierte 2. Weg wird bei der ePA gegangen. Die Versicherten können Dokumente von Ärzten Institutionen bereits seit 2021 mitnehmen und sie anderen zur Verfügung stellen. Notfalldaten und der eMedikationsplan, Impfausweis, Zahnbonusheft, Mutterpass und Untersuchungsheft für Kinder stehen so bereits für alle Nutzer zur Verfügung und werden in den darauffolgenden Jahren weiter ergänzt.
 

Nein, dieses Prinzip wird nur von einigen Privatversicherern angeboten. Bei der IKK gesund plus, als gesetzliche Krankenkasse, zahlt jedes Mitglied den Beitrag einkommensabhängig und nicht in Abhängigkeit von seinem Gesundheitszustand oder anderer Merkmale.

Die IKK gesund plus erhält Abrechnungsinformationen und keine weitergehenden medizinischen Informationen, wie Befunde, Arztbriefe, Laborergebnisse etc., die für Ihre weitere Behandlung relevant sein können und deshalb Teil Ihrer ePA sein sollten. Diese Informationen kann Ihnen nur der behandelnde Arzt zur Verfügung stellen.

Die Krankenkassen sind im Allgemeinen dazu verpflichtet, falls Sie es nicht bereits im Rahmen einer elektronischen Gesundheitsakte (eGA) tun, die Abrechnungsinformationen seit 01.01.2022 in Ihre ePA zu überspielen, wenn Sie als Versicherter dies wünschen. Auch hier sind die gesetzlichen Speicher- und Löschfristen zu beachten, so dass nur Daten – je nach Leistungsbereich – der letzten 4-6 Jahre zur Verfügung stehen werden.

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