Junges Paar ist glücklich über den Wahltarif

Der Wahltarif "Selbstbehalt"

Der Bonus für gesundheitliches Engagement ist bei der IKK gesund plus nichts Neues. Seit der Einführung unseres Bonusprogramms ikk aktiv plus honorieren wir Vorsorge, Fitness und viele Gesundheitsaktivitäten. Nun kommt ein weiterer Baustein dazu: Der Selbstbehalttarif der IKK gesund plus!

Wir haben unseren Selbstbehalttarif einfach und transparent aufgebaut. Für die Teilnahme am Selbstbehalttarif erhalten Sie für jedes Jahr eine Prämie, wenn Sie bereit sind, sich an den für Sie anfallenden Gesundheitskosten zu beteiligen. Je nach Höhe des Einkommens können Sie eine Prämie bis zu 300 Euro pro Jahr erzielen. Diese verringert sich, wenn Sie eine Verordnung z.B. Krankenhausaufenthalt oder Kinderpflegekrankengeld oder ein Kassenrezept z.B. für Arzneimittel erhalten. Sollten die Kosten den Selbstbehalt erreichen, tragen Sie ein finanzielles Risiko von max. 100 Euro. Der Arztbesuch ohne Rezept oder Ihre regelmäßige Vorsorgeuntersuchung mindern Ihre Prämie beim Selbstbehalttarif natürlich nicht.

Der Wahltarif ist für jeden Versicherten mit einem jährlichen beitragspflichtigen Einkommen (Bruttoeinkommen) ab 15.000 Euro geeignet, der seinen Beitrag zur Krankenversicherung aktiv mitbestimmen möchte. Nicht teilnehmen dürfen Mitglieder, die ihre Beiträge nicht selbst tragen, beispielsweise wenn ein öffentlicher Träger die Beiträge zahlt. Je nach Einkommen bieten wir Ihnen zwei Tarifklassen an:

  • Tarifklasse 1
    Jahreseinkommen: 15.000 bis 29.999 Euro
    Prämie: 150 Euro
    Selbstbehalt: 200 Euro
    Max. Risiko: 50 Euro
     
  • Tarifklasse2
    Jahreseinkommen: ab 30.000 Euro
    Prämie: 300 Euro
    Selbstbehalt: 400 Euro
    Max. Risiko: 100 Euro

Die Prämie wird spätestens bis 30.09. des darauffolgenden Teilnahmejahres ausgezahlt. Der Selbstbehalt (max. 100 Euro) wird spätestens zum gleichen Zeitpunkt fällig.

Sie können zu jedem Monatsersten den Tarif wählen. Die oben genannten Beträge gelten dann anteilig.

Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie, mindestens drei Jahre am Selbstbehalttarif teilzunehmen. In besonderen Fällen, wie beispielsweise dem Bezug von Arbeitslosengeld II, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu.

Teilnahmebedingungen

Sie möchten unseren Wahltarif "Selbstbehalt" nutzen? Lesen Sie vorab unsere Bedingungen für die Teilnahme.

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