Mutter hält ihr Baby auf dem Arm und lächelt

IKK-Bonusprogramm "baby plus"

Neuer Name & doppelter Bonus in 2024

Was kann es Schöneres geben, als ein neues, kleines Leben? Die Geburt Ihres Kindes zählt wohl zu den aufregendsten und emotionalsten Momenten in Ihrem Leben. Die IKK gesund plus möchte Ihnen daher einen Willkommensbonus von bis zu 200 Euro gewähren und gleichzeitig daran erinnern, wie wichtig die erste Gesundheitsvorsorge Ihres Babys ist. Die gesunde Entwicklung Ihres Kindes liegt uns sehr am Herzen. Früherkennungsuntersuchungen sind wichtige Bausteine der Gesundheitsvorsorge Ihres Nachwuchses. Sie bieten die Chance, Auffälligkeiten in der kindlichen Entwicklung zu erkennen. Aus diesem Grund belohnen wir die Babyvorsorge mit unserem speziellen "Willkommensgeschenk".

Wenn Sie in Ihrer Schwangerschaft die gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen wahrgenommen haben, profitieren Sie vom 1. Bonus in Höhe von 140 Euro! Als Nachweis benötigen Sie den Bonus-Scheck "baby plus", auf dem Ihr/e Hebamme/Gynäkologe die Vollständigkeit mit einem Stempel und einer Unterschrift bestätigt. Alternativ können Sie die drei vorgesehenen Ultraschalluntersuchungen auch mit einer Kopie Ihres Mutterpasses (S. 10/11) nachweisen. Reichen Sie den Scheck vollständig bei uns ein und Sie erhalten die Auszahlung des Betrages auf Ihr Konto.

Grundvoraussetzung für den Erhalt des Bonusbetrages in Höhe von 140 Euro ist, dass Sie als Mama bei der IKK gesund plus versichert sind.

Haben Sie mit Ihrem Neugeborenen die ersten wichtigen Untersuchungen wahrgenommen? Dann bekommen Sie für Ihr bei der IKK gesund plus versichertes Baby den Willkommensbonus in Höhe von 60 Euro. Den Nachweis über die erfüllten Voraussetzungen bestätigt der Kinderarzt bzw. die Kinderärztin auf dem Bonus-Scheck "baby plus". Auch hier können Sie die Vorsorge stattdessen mit den entsprechenden Kopien aus dem U-Heft nachweisen. Reichen Sie den Scheck dann vollständig ausgefüllt ein.

Eine Mitgliedschaft Ihres Kindes zum Zeitpunkt der Bonusauszahlung ist die Voraussetzung für den Erhalt des Betrages von 60 Euro.

Bitte beachten Sie:

Die oben beschriebene Regelung gilt für alle Neugeborenen ab dem 01.01.2024. Für die Anerkennung und Auszahlung gelten die Teilnahmebedingungen des Bonusprogramms der IKK gesund plus. Der Einsendeschluss für die vollständig ausgefüllten Bonus-Schecks "baby plus"  ist jeweils der 28./29. Februar des Folgejahres nach der Geburt Ihres Kindes. Eine spätere Bearbeitung ist leider nicht möglich.

Ihr Bonus-Scheck "baby plus"

Der Geburtstermin rückt immer näher? Oder Ihr Kind wurde bereits in diesem Jahr geboren? Seien Sie vorbereitet und fordern Sie Ihren baby-plus-Scheck rechtzeitig an.

BabyCare-Programm

Unser Vorsorgeprogramm BabyCare begleitet Schwangere mit vielen Tipps und Infos durch die aufregenden Monate bis zur Geburt.

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