Patientin mit Gehhilfen steht im Patientenzimmer

Krankengeld für Selbstständige

Die IKK gesund plus bietet Selbstständigen das gesetzliche Krankengeld an. Der Vorteil: Alter, Geschlecht und Gesundheit spielen bei den Kosten für das Krankengeld keine Rolle. Allerdings müssen Selbstständige schriftlich erklären, dass ihre Versicherung das Krankengeld beinhalten soll. In der Regel wird das beim Mitgliedschaftsbeginn erledigt. Aber auch während der laufenden Versicherung kann zum Ersten des Folgemonats eine formlose Erklärung abgegeben werden.

Der damit begründete Krankengeldanspruch entsteht mit Beginn der siebten Woche einer Arbeitsunfähigkeit. Zur Auszahlung kommen dann 70 Prozent (brutto) des aufgrund der Erkrankung ausfallenden Arbeitseinkommens.

Zur Finanzierung des Krankengelds sind die Beiträge – ausgehend von den beitragspflichtigen Einnahmen – nach dem allgemeinen Beitragssatz zu berechnen. Dieser ist nur um 0,6 Prozent höher als der sonst zu zahlende ermäßigte Beitragssatz.

Die Wahl des Krankengeldanspruchs ist von gesetzlicher Seite mit kleinen Einschränkungen verbunden. So gehören zum berechtigten Personenkreis nur diejenigen, die ihrer Selbständigkeit hauptberuflich nachgehen. Außerdem ist die Dauer der Krankengeldversicherung nicht frei bestimmbar, da eine dreijährige Bindungsfrist gilt.

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