Auszubildende Tischler machen sich Notizen

Auszubildende

Unabhängig von der Höhe der Ausbildungsvergütung unterliegen zur Berufsausbildung Beschäftigte der Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung. Aus diesem Grund ist für Ihren Azubi eine Anmeldung (Grund: "10") mit dem Personengruppenschlüssel "102" zu erstellen.

Der sonst bei einem Arbeitsentgelt zwischen 538,01 und 2.000,00 EUR zu berücksichtigende Übergangsbereich findet bei Auszubildenden keine Anwendung. Außerdem ist bei einer darunter liegenden Vergütung nicht von einem Minijob auszugehen. Dafür gilt aber für Auszubildende die so genannte Geringverdienerregelung, nach der bis zu einem monatlichen Entgelt von 325 EUR allein der Betrieb die Sozialversicherungsbeiträge zu tragen hat. Wird diese Grenze überschritten, teilen sich Auszubildender und Ausbildungsbetrieb den Beitrag je zur Hälfte.

Umlageverfahren
Bei der Feststellung der Teilnahme am Umlageverfahren U1 (Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit) werden Auszubildende nicht mitgezählt. Ist Ihr Unternehmen umlagepflichtig, sind jedoch auch aus diesen Arbeitsentgelten Umlagen zu entrichten.

Rentenversicherungsnummer
Sofern für Ihren Azubi noch keine Versicherungsnummer vergeben wurde, ist diese mit der Anmeldung zu beantragen. Dafür sind lediglich die Geburtsinformationen einzutragen. Bei erstmaligem Beschäftigungsantritt wird mit der Anmeldung beim Rentenversicherungsträger gleichzeitig die Ausstellung des Sozialversicherungsausweises eingeleitet. 

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