Ein Büro-Mitarbeiter präsentiert etwas vor einem Flipchart

Seminarangebot der IKK gesund plus

Webinar "eAU – Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung"

Das verpflichtende eAU-Verfahren ist nach einigen Verschiebungen ab 1. Januar 2023 im Einsatz. Die IKK gesund plus übermittelt die Daten in elektronischer Form schon seit dem 1. Januar 2022 mittels Erweiterung der Entgeltabrechnungs- und Zeiterfassungsprogramme an den Arbeitgeber. Parallel dazu läuft die elektronische Abfrage möglicher Vorerkrankungszeiten zur Dauer und zum Ende der Entgeltfortzahlung. Hieraus haben wir bereits einige Erfahrungen sammeln können, die wir mit Ihnen in unserem eAU-Webinar geteilt haben. Was läuft bereits problemlos und welche Stolpersteine liegen noch auf dem Weg?

Wir bedanken uns für Ihre Teilnahme und den Erfahrungsaustausch zum neuen eAU-Verfahren im Rahmen unserer Fragerunde.

Inhalte im Kurzüberblick:

In unserem Online-Seminar hatten wir für Sie folgende Themen exklusiv vorbereitet:

Allgemeines

  • Feststellung und Definition der Arbeitsunfähigkeit
  • Wegfall der AU-Bescheinigung
  • Vorteile der eAU

Übermittlung ab 01.01.2023 

  • Rechtsgrundlage §109 SGB IV
  • Abruf & Berechtigung
  • Zeitpunkt der Abfrage
  • Rückmeldung Rückmeldungen der Krankenkassen
  • Auswirkungen auf die Zeiterfassung

Geringfügig Beschäftigte 

  • Abruf bei der gesetzlichen Krankenkasse

Abrechnende Dienstleister

  • Schnittstellen definieren

Vorerkrankungsverfahren

  • DTA EEL 2023

Beispiel & Zusammenfassung

Rückblick

Sie konnten an unserem Webinar-Angebot am 1. Februar 2023 nicht teilnehmen? Nutzen Sie jetzt unser kostenloses Angebot, die Webinaraufzeichnung nachträglich anzuschauen oder das Handout zu nutzen.

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