Ein Mann nutzt einen runden Stempel

Widersprüche

Unser wichtigstes Anliegen ist es, Sie rundum gut versorgt zu wissen. Dieses gewährleisten wir mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum. Die IKK gesund plus ist bei Ihren Entscheidungen jedoch an die gesetzlichen Vorgaben gebunden. Daher können wir nicht jedem Kundenwunsch entsprechen. Bei einer ablehnenden Entscheidung haben Versicherte und Arbeitgeber die Möglichkeit Widerspruch zu erheben. Dieser muss schriftlich erfolgen und innerhalb eines Monats nach Erhalt der ablehnenden Entscheidung bei der IKK gesund plus eingehen.

Im ersten Schritt prüft dann die IKK gesund plus die im Widerspruch angeführten Gründe. Sollte dennoch keine andere Entscheidung möglich sein, wird der Widerspruch einem der Widerspruchsausschüsse vorgelegt, die Sachverhalt und Rechtslage nochmals prüfen und einen Widerspruchsbescheid erlassen. Die Widerspruchsausschüsse sind mit je einem Arbeitgeber- und einem Arbeitnehmervertreter aus dem Verwaltungsrat der IKK besetzt, die über den Widerspruch abschließend entscheiden. Um eine zeitnahe Entscheidung zu ermöglichen, hat die IKK gesund plus insgesamt fünf Widerspruchsausschüsse berufen. Die Mitglieder der Widerspruchsausschüsse sind ehrenamtlich tätig.

Entspricht der Widerspruchsbescheid nicht dem erwarteten Ergebnis, besteht die Möglichkeit, Klage vor dem Sozialgericht zu erheben.

Widersprüche insgesamt: 2.403

den Widerspruchsausschüssen vorgelegte Widersprüche: 874

  • davon (Teil-)Abhilfen durch Widerspruchsausschüsse: 24
  • davon Abweisungen durch Widerspruchsausschüsse: 850
  • sozialgerichtliche Klagen daraus: 84

Widersprüche insgesamt: 3.219

vom Widerspruchsführer zurückgenommene Widersprüche: 350
Entscheidung zu Gunsten der Versicherten durch IKK: 1.416
den Widerspruchsausschüssen vorgelegte Widersprüche: 1.453

  • davon (Teil-)Abhilfen durch Widerspruchsausschüsse: 69
  • davon Abweisungen durch Widerspruchsausschüsse: 1.384
  • sozialgerichtliche Klagen daraus: 118

Widersprüche insgesamt: 3.745

vom Widerspruchsführer zurückgenommene Widersprüche: 915
Entscheidung zu Gunsten der Versicherten durch IKK: 1.518
den Widerspruchsausschüssen vorgelegte Widersprüche: 1.312

  • davon (Teil-)Abhilfen durch Widerspruchsausschüsse: 30
  • davon Abweisungen durch Widerspruchsausschüsse: 1.282
  • sozialgerichtliche Klagen daraus: 131

Widersprüche insgesamt: 3.984

vom Widerspruchsführer zurückgenommene Widersprüche: 1.027
Entscheidung zu Gunsten der Versicherten durch IKK: 1.554
den Widerspruchsausschüssen vorgelegte Widersprüche: 1.403

  • davon (Teil-)Abhilfen durch Widerspruchsausschüsse: 12
  • davon Abweisungen durch Widerspruchsausschüsse: 1.391
  • sozialgerichtliche Klagen daraus: 174

Widersprüche insgesamt: 4.143

vom Widerspruchsführer zurückgenommene Widersprüche: 1.106
Entscheidung zu Gunsten der Versicherten durch IKK: 1.575
den Widerspruchsausschüssen vorgelegte Widersprüche: 1.462

  • davon (Teil-)Abhilfen durch Widerspruchsausschüsse: 0
  • davon Abweisungen durch Widerspruchsausschüsse: 1.462
  • sozialgerichtliche Klagen daraus: 187

Widersprüche insgesamt: 3.797

vom Widerspruchsführer zurückgenommene Widersprüche: 1.182
Entscheidung zu Gunsten der Versicherten durch IKK: 1.483
den Widerspruchsausschüssen vorgelegte Widersprüche: 1.132

  • davon (Teil-)Abhilfen durch Widerspruchsausschüsse: 6
  • davon Abweisungen durch Widerspruchsausschüsse: 1.126
  • sozialgerichtliche Klagen daraus: 167

Aus den Ergebnissen der sozialgerichtlichen Verfahren der letzten Jahre zeigt sich die Qualität der Entscheidungen der IKK gesund plus, da in der weit überwiegenden Zahl der Klageverfahren die Entscheidung der IKK gesund plus gerichtlich bestätigt wurde.

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