Mitarbeiterin mit Headset im Lagerbereich

DEÜV-Meldungen: Tätigkeitsschlüssel prüfen und richtig verwenden

In jeder An-, Ab- und Jahresmeldung ist der neunstellige Tätigkeitsschlüssel anzugeben. Diese Angabe dient in erster Linie statistischen Zwecken. Anhand der Daten aus den DEÜV-Meldungen lassen sich beispielweise die Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes nach Berufen und Wirtschaftszweigen abbilden oder Erkenntnisse zu aktuellen Themen, wie dem Fachkräftemangel, gewinnen. Diese Daten werden bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) ausgewertet und häufig auch bei sozialpolitischen Entscheidungen mit herangezogen.

Damit diese Daten auch aussagekräftig sind, werden sie direkt in den Beschäftigungsbetrieben erhoben. In aller Regel wird der Tätigkeitsschlüssel zu Beginn der Beschäftigung in den Personalstammdaten des Gehaltsabrechnungsprogramms hinterlegt und sodann bei den entsprechenden Meldungen berücksichtigt. Der Tätigkeitsschlüssel ist nicht nur bei Beschäftigungsbeginn maßgebend, sondern soll auch bei den Ab- und Jahresmeldungen die Verhältnisse am Ende des Beschäftigungszeitraums widergeben. Allerdings gibt es für Veränderungen in den Angaben zur Tätigkeit keinen eigenen Meldegrund.
Insofern sollte vor jeder abzugebenden Meldung eine Prüfung erfolgen. Ist danach die vorgesehene Schlüsselzahl nicht mehr zutreffend, wäre mit der nächsten Meldung die neue Schlüsselzahl zu übermitteln – das gilt besonders bei Abgabe der Jahresmeldung.

Die gültigen Schlüssel für die Angaben zur Tätigkeit gemäß Schlüsselverzeichnis finden sich in der "Ausgabe 2010". Die jeweils gültige Version ist im Internet abrufbar: www.arbeitsagentur.de

Die Stellenunterteilung

Stellen 1 bis 5:
Ausgeübte Tätigkeit

Stelle 6:
Höchster allgemeinbildender Schulabschluss

Stelle 7:
Höchster beruflicher Ausbildungsabschluss

Stelle 8:
Leiharbeitsverhältnis / Zeitarbeit / Arbeitnehmerüberlassung

Stelle 9:
Vertragsform (befristet / unbefristet / Vollzeit / Teilzeit)

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