auf Taschenrechner werden Zahlen eingetippt

Rechengrößen, Beitragssätze & Co. 2023

Als Arbeitgeber oder zuständiges Steuerbüro finden Sie hier die Beitragssätze und Rechengrößen für das Jahr 2023 sowie alle Zahlen und Fakten zur Sozialversicherung und zur IKK gesund plus.

allgemeiner Beitragssatz 14,6 v.H.
- Arbeitnehmeranteil (inkl. Zusatzbeitrag von 0,55 v.H.): 7,85 v.H.
- Arbeitgeberanteil (inkl. Zusatzbeitrag von 0,55 v.H.): 7,85 v.H.

ermäßigter Beitragssatz 14,0 v.H.
- Arbeitnehmeranteil (inkl. Zusatzbeitrag von 0,55 v.H.): 7,55 v.H.
- Arbeitgeberanteil (inkl. Zusatzbeitrag von 0,55 v.H.): 7,55 v.H.

520-EUR-Jobs
Zuständige Einzugsstelle ist die Minijob-Zentrale
pauschale Beiträge: 13,0 v.H.
pauschale Beiträge im Privathaushalt: 5,0 v.H.

  • bundeseinheitlicher Beitragssatz
    3,05 v.H.
     
  • Beitragssatz für Kinderlose
    Kinder-Berücksichtigungsgesetz (Die hier enthaltenen zusätzlichen 0,35 Prozent zahlt der Arbeitnehmer allein.)
    3,40 v.H.

Ab 01.07.2023 wird der Beitragssatz zur Pflegeversicherung nach der Kinderzahl differenziert. Eltern zahlen dann generell 0,6 Beitragssatzpunkte weniger als Kinderlose. Ab zwei Kindern wird der Beitrag während der Erziehungsphase bis zum 25. Lebensjahr um 0,25 Beitragssatzpunkte je Kind bis zum fünften Kind weiter abgesenkt.

4,00 % für kinderlose Versicherte, die das 23. Lebensjahr vollendet haben
3,40 % (1 Kind oder Kindern über 25 Jahre)
3,15 % (2 Kinder, bis zum 25. Lebensjahr)
2,90 % (3 Kinder, bis zum 25. Lebensjahr)
2,65 % (4 Kinder, bis zum 25. Lebensjahr)
2,40 % (ab 5 Kindern, bis zum 25. Lebensjahr)

Hinweis: Zum Nachweis der Kinder ist in einer Übergangszeit vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2025 ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen. In diesem Zeitraum ist es ausreichend, wenn Mitglieder ihre unter 25-jährigen berücksichtigungsfähigen Kinder der beitragsabführenden Stelle (z.B. Arbeitgeber) formlos mitteilen.

Der Arbeitgeberanteil beträgt stets 1,7 %.

bundeseinheitlicher Beitragssatz
18,6 v.H.

520-EUR-Jobs
Zuständige Einzugsstelle ist die Minijob-Zentrale
pauschale Beiträge: 15,0 v.H.
pauschale Beiträge im Privathaushalt: 5,0 v.H. 

bundeseinheitlicher Beitragssatz
2,6 v.H 

Kranken- und Pflegeversicherung
jährlich: 59.850,00 EUR (Ost/West)
monatl.:   4.987,50 EUR (Ost/West)

Renten- und Arbeitslosenversicherung
jährlich: 85.200,00 EUR (Ost) / 87.600,00 EUR (West)
monatl.:  7.100,00 EUR (Ost) / 7.300,00 EUR (West)

Allgemeine
66.600 EUR / Jahr

Besondere
59.850 EUR / Jahr

Kranken- und Pflegeversicherung
jährlich: 40.740 EUR (Ost/West)
monatl.:   3.395 EUR (Ost/West)

Renten- und Arbeitslosenversicherung
jährlich: 39.480 EUR (Ost) / 40.740 EUR (West)
monatl.: 3.290 EUR (Ost) / 3.395 EUR (West)

Bei einem Arbeitsentgelt von 520,01 Euro bis 2.000,00 Euro monatlich berechnen sich der Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil auf der Grundlage einer reduzierten beitragspflichtigen Einnahme, die anhand folgender Formeln ermittelt werden. 

Beitragspflichtige Einnahme zur Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags:
F x G + ([2.000 : (2.000 – G)] – [G : (2.000 – G)] x F) x (AE – G)

Beitragspflichtige Einnahme zur Berechnung des Arbeitnehmerbeitrags:
(2.000 : (2.000 – G)) x (AE – G)

AE = monatliches Arbeitsentgelt des Beschäftigungsverhältnisses
G = Geringfügigkeitsgrenze
F = Faktor, der sich ergibt, wenn der Wert 28 % durch den Gesamtsozialversicherungsbeitrag des jeweiligen Kalenderjahres geteilt wird.

Ab 01.01.2023 gilt als Faktor F = 0,6922 (28 % : 40,45)

Zu kompliziert? Nutzen Sie doch einfach unseren Gleitzonenrechner!

U1 für Krankheitsaufwendungen
allgemein: 2,20 v.H. (Erstattung = 50 v.H.)
erhöht:      3,00 v.H. (Erstattung = 60 v.H.)

U2 für Mutterschaftsaufwendungen 
0,6 v.H. (Erstattung = 100 v.H.)

Ob Sie am Umlageverfahren teilnehmen, können Sie mit unserem Umlagerechner ermitteln.

0,06 v.H.

  • Krankenversicherung mit Anspruch Krankengeld: 364,09 EUR + ½ Zusatzbeitrag *
  • Krankenversicherung ohne Anspruch Krankengeld: 349,13 EUR + ½ Zusatzbeitrag *

* für privat krankenversicherte Arbeitnehmer max. Zuschuss zum Zusatzbeitrag: 39,90 EUR

Beitragszuschüsse für die Pflegeversicherung bis 30.06.2023:

  • 76,06 EUR

Beitragszuschüsse für die Pflegeversicherung ab 01.07.2023

  • 84,79 EUR
     

Sachsen-Anhalt und Bremen/Bremerhaven

Commerzbank
SWIFT (BIC): COBADEFFXXX
IBAN: DE35 8004 0000 0111 4040 02

Für den maschinellen Datenaustausch benötigen Sie die Betriebsnummer der IKK gesund plus. Diese lautet: 01000455.
 

BITMARCK SERVICE GmbH
Friedrich-Ebert-Straße 3
(Technologiepark)
51429 Bergisch-Gladbach

Betriebsnummer: 37912580

Gleitzonenrechner

Mit dem Gleitzonenrechner können Sie die Beiträge aus dem Arbeitsentgelt und die Ersparnis für den Arbeitnehmer berechnen.

Alles auf einen Blick

Nutzen Sie unsere kompakte Zusammenfassung zu den wichtigsten Rechengrößen, Beitragssätzen & Co. für Ihre Unterlagen.

 Übersicht 2023

Sachbezugswerte

Laden Sie sich unsere Zusammenfassung mit den Werten für freie Unterkunft und Verpflegung herunter.

Übersicht 2023

Umlagerechner

Unser Online-Rechner zeigt, ob Sie verpflichtet sind, am Ausgleichsverfahren U1 teilzunehmen.

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