Frau schreibt auf einer Laptoptastatur

Neues SV-Meldeportal mit Online-Datenspeicher

Ausfüllhilfe zum elektronischen Datenaustausch mit Sozialversicherungsträgern

Nachfolger von sv.net seit 4. Oktober 2023 in Betrieb

Mit sv.net haben Arbeitgeber bereits seit 2001 die Möglichkeit Sozialversicherungsmeldungen, Beitragsnachweise und Bescheinigungen auf elektronischem Weg zu übermitteln. So tauschen jährlich mehr als 500.000 Arbeitgeber ca. 20 Millionen Meldungen über die Datenannahmestellen mit den Sozialversicherungsträgern aus. Mit der neuen Regelung nach §95a SGB IV wurden der Umfang der Übermittlung und das Verfahren zur Nutzung gesetzlich abgesichert. Dazu wird eine neue Ausfüllhilfe seit Anfang Oktober 2023 angeboten.

Die Digitalisierung im Melde- und Beitragsverfahren schreitet unaufhaltsam voran. Besonders kleinere Betriebe sind den Anforderungen nicht immer gewachsen, vollelektronisch im Datendialog erreichbar zu sein. Mit dem neuen SV-Meldeportal steht allen Arbeitgebern und Selbstständigen nun eine allgemein zugängliche elektronische Ausfüllhilfe bei der Erfüllung der Meldepflichten und dem Abruf von Bescheinigungen zur Verfügung.

Ein wesentliches Merkmal des SV-Meldeportals ist der Online-Datenspeicher. Dieser dient als „elektronischer Aktenschrank“. Hier werden die Firmendaten, Personaldaten sowie alle abgegebenen und empfangenen Meldungen für fünf Jahre aufbewahrt. So können bei Bedarf auch kleinere Arbeitgeber alle relevanten Daten elektronisch vorhalten und diese z.B. für eine Betriebsprüfung abrufen. Die Daten werden lfd. zentral gesichert und sind über die Betriebsnummer dem jeweiligen Unternehmen zugeordnet. Der Zugriff auf die Daten ist nur von den registrierten Nutzern bzw. des Unternehmensadministrators möglich.

Zur Vermeidung einer diffusen Datenstruktur, inkonsistenter Daten und unter Berücksichtigung weiterer sicherheitstechnischen Anforderungen wurde auf eine Übernahmemöglichkeit der bisher in sv.net/comfort vorhandenen Daten zum SV-Meldeportal verzichtet.

Die Europäische Union gibt vor, dass gemäß dem Online-Zugangsgesetz (OZG) und der EU Single Digital Gateway-Verordnung ein Portalverbund für die öffentliche Verwaltung zur Verfügung gestellt werden muss. Jedes Unternehmen in der Europäischen Union soll mittels eines zugelassenen Authentisierungsmediums die mehr als 500 wichtigsten Geschäftsprozesse nutzen können. In Deutschland wurde durch den IT-Planungsrat des Bundes entschieden, dass die ELSTER-ID als zentrales Unternehmenskonto für diesen Zweck genutzt wird. Mit der Umstellung der Ausfüllhilfe ist die Registrierung und das Login für Arbeitgeber und Selbstständige daher nur noch mit einem ELSTER-Zertifikat möglich. Dieses wird sowohl für die einmalige Registrierung als auch für jede Anmeldung am SV-Meldeportal benötigt.

Hier stehen zwei Anwendergruppen zur Verfügung:

  • Anwendergruppe 1 "Single-Mandant"
    • Austausch von Meldungen nur für eine Betriebsnummer
       
  • Anwendergruppe 2 "Multi-Mandant"
    • Austausch von Meldungen für mehrere Betriebsnummern

Die Nutzungsgebühr wird für 36 Monate erhoben:

  • Anwendergruppe 1: 36 Euro (1 Euro/Monat)
  • Anwendergruppe 2: 99 Euro (2,75 Euro/Monat)

Alle Anwender, die sich im Zeitraum 1. Oktober 2023 bis 31. März 2024 registrieren, können das SV-Meldeportal bis zum 31. Dezember 2024 im Status 2 "Multi-Mandant" kostenfrei nutzen.

Die Benutzerschnittstelle der Ausfüllhilfe wurde barrierefrei nach BITV 2.0 und für Mehrsprachigkeit vorbereitet. Zur Nutzung von Endgeräten aller Art wie PC, Tablet oder Smartphone wurde die Bedienung auf ein responsives Design ausgerichtet, dass sich automatisch an die Auflösung des genutzten Endgerätes anpasst.

Die neue Ausfüllhilfe ist seit dem 04.10.2023 für den produktiven Betrieb freigegeben. sv.net steht in einer Übergangszeit weiterhin allen Benutzern mit eingeschränktem Leistungsumfang bis zum 29.02.2024 zur Verfügung. Es können nur Daten übermittelt werden, Rückmeldungen sind dann in sv.net nicht mehr möglich.

Aktueller Hinweis

Zur Sicherstellung des geordneten Übergangs der überwiegenden Anzahl von sv.net-Anwendern auf das SV-Meldeportal haben die Träger der sv.net-Anwendung kurzfristig beschlossen, die Anwendung nicht wie geplant am 29.02.2024 abzuschalten. Jedoch ist schnelles Handeln notwendig, wenn Sie weiterhin eine Ausfüllhilfe nutzen wollen. Registrieren Sie sich schnelstmöglich für das SV-Meldeportal!

Alle wichtige Gründe für den Wechsel zum SV-Meldeportal

  • sv.net ist nur noch kurze Zeit erreichbar; dann wird die Anwendung endgültig abgeschaltet.
  • Bis dahin kann sv.net zwar noch eingeschränkt genutzt werden, aber auch nur sv.net/standard als reine Web-Anwendung.
  • Nur registrierte Anwender können mit sv.net/standard noch Beitragsnachweise oder Meldungen abgeben; alle Daten müssen bekanntlich manuell erfasst werden.
  • Die Rückmeldungen der Krankenkassen und Sozialversicherungsträger können überwiegend bereits heute nur noch mittels SV-Meldeportal abgerufen werden.
  • Für die Registrierung zur Nutzung des SV-Meldeportals sind einige Tage Bearbeitungszeit einzuplanen.
  • Die Fristen zur Abgabe von Beitragsnachweisen und Meldungen sind bekannt. A1-Bescheinigungen und eAU-Meldungen sollten tagesaktuell abgerufen werden. 

Neues SV-Meldeportal

Die Krankenkassen und die übrigen Sozialversicherungsträger werden Sie über die Änderungen zur Nutzung der Ausfüllhilfe informieren. Alle Infos dazu finden Sie auch auf der neuen zentralen Plattform.

 www.sv-meldeportal.de

Wichtiger Hinweis

Bitte beachten Sie, dass der vollständige Registrierungsprozess (neues ELSTER-Organisationszertifikat und Anmeldung im SV-Meldeportal) insgesamt ca. 2 Wochen in Anspruch nehmen kann.

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