Nettolohnoptimierung

Arbeitsentgelt steuer- und beitragsfrei: ja/nein?

So genannte Nettolohnoptimierungsmodelle sind schon länger sehr beliebt und liegen damit voll im Trend. Mit dem Ziel, steuer- und sozialversicherungspflichtige Entgeltbestandteile (und damit in aller Regel beitragspflichtiges Arbeitsentgelt) in steuerfreie oder pauschal besteuerte Vergütungsbestandteile (die nicht der Beitragspflicht zur Sozialversicherung unterliegen) umzuwandeln, soll die Abgabenlast insgesamt verringert werden. In diesem Zusammenhang wurden zahlreiche Modelle und Gestaltungsmöglichkeiten kreiert, die eines zum Ziel hatten: die Beschäftigten für gute Leistungen zu belohnen, die Motivation zu erhöhen und die immer dringend benötigten Fachkräfte an die Unternehmen zu binden.

Nach § 8 Abs. 4 EStG sind "echte" Zusatzleistungen des Arbeitgebers nur steuerbegünstigt, wenn

  • die Leistung nicht auf den Anspruch auf Arbeitslohn angerechnet,
  • der Anspruch auf Arbeitslohn nicht zugunsten der Leistung herabgesetzt,
  • die verwendungs- oder zweckgebundene Leistung nicht anstelle einer bereits vereinbarten künftigen Erhöhung des Arbeitslohns gewährt und
  • bei Wegfall der Leistung der Arbeitslohn nicht erhöht wird.
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