Bis 31. Dezember 2024 steuer- und beitragsfrei

Inflationsausgleichsprämie

Mittlerweile schwächt sich die Inflation etwas ab. Dazu haben u.a. eine überproportionale Steigerung der Lohnentwicklung, die Maßnahmen der drei Entlastungspakete der Bundesregierung und die Auszahlungen der so genannten Inflationsausgleichsprämie beigetragen. Die Prämie kann noch bis spätestens 31. Dezember 2024 bis zu einem Gesamtbetrag von 3.000 Euro an jeden Arbeitnehmenden gezahlt werden. Voraussetzung für die Steuer- und Beitragsfreiheit ist, dass die Inflationsausgleichsprämie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird. Zur Dokumentation in den Lohnunterlagen reicht dazu der Hinweis, dass die Prämie im Zusammenhang mit der Preissteigerung gewährt wird.

Die steuerfreie Inflationsausgleichsprämie unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt und ist weder vom Arbeitgeber in der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen noch von Arbeitnehmenden in der Einkommensteuererklärung anzugeben.

Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bundesfinanzministerium

 www.bundesfinanzministerium.de

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