Geschäftsmann schreibt mit Füllfederhalter

Entgeltumwandlung beitragsfrei

Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung. Bei der Entgeltumwandlung vereinbaren Arbeitgeber und Mitarbeiter, dass ein Teil des Brutto-Gehalts vom Arbeitgeber in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt wird. Diese Beiträge sind bis zu einer bestimmten Höhe sowohl steuer- als auch sozialversicherungsfrei. Das hat für die Arbeitnehmer den Vorteil, dass der in die Altersvorsorge eingezahlte Beitrag das Netto-Gehalt lediglich um einen deutlich kleineren Betrag schmälert.

Die Beiträge sind sozialversicherungsfrei bis zu einer Höhe von 4 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (West). Steuerfrei sind sie bis zu einer Höhe von 8 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (West).

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