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Einzugsermächtigung – Bequem und einfach zahlen

In der oft hektischen Arbeitswelt kann es durchaus vorkommen, dass man die Beitragsfälligkeit übersieht oder gar vergisst. Damit Sie sich zukünftig nicht um die pünktliche Entrichtung Ihrer Gesamtsozial- versicherungsbeiträge kümmern müssen, möchten wir Ihnen die Vorteile der Einzugsermächtigung näher erläutern.

Wir garantieren Ihnen, dass die zu entrichtenden Beiträge frühestens zum jeweiligen Fälligkeitstag bei Ihnen abgebucht werden. Weniger Aufwand und dadurch weniger finanzielle Belastungen! Im Rahmen des Lastschriftverfahrens sparen Sie sich den Aufwand für das Ausfüllen von Überweisungsträgern. Außerdem müssen Sie diese Belege nicht mehr bei Ihrem Kreditinstitut einreichen, so dass sich entweder die Portogebühren oder sogar teure Post- und Bankwege erübrigen.

Die erteilte Einzugsermächtigung kann uns gegenüber jederzeit und kostenfrei widerrufen werden. Setzen Sie sich dazu einfach mit uns in Verbindung. Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, können Sie uns ganz unkompliziert eine Einzugsermächtigung (per SEPA-Lastschriftmandat) erteilen. Wir würden uns freuen, wenn Sie die rechtzeitige Entrichtung der fälligen Beiträge zukünftig uns überlassen würden.

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