Frau hält Dokumentenordner

Einheitliche Abgabe- und Fälligkeitstermine

Die Beiträge sind monatlich in voraussichtlicher Höhe zu ermitteln und spätestens zwei Arbeitstage vor dem Fälligkeitstermin der Krankenkasse elektronisch zu übermitteln. Ändert sich die Höhe der Beiträge nicht jeden Monat, so können diese in Form eines so genannten Dauerbeitragsnachweises übermittelt werden. Ein neuer Dauerbeitragsnachweis ist erst dann wieder erforderlich, wenn sich Veränderungen ergeben. Die Gesamtsozialversicherungsbeiträge sind in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig. Ein verbleibender Restbeitrag ist bis zum drittletzten Bankarbeitstag des Folgemonats zu entrichten.  

Bitte beachten Sie: Für die Fälligkeitstermine ist der Hauptsitz der Einzugsstelle maßgebend. Die IKK gesund plus hat ihren Hauptsitz in Magdeburg (Sachsen-Anhalt). Hier ist der 31. Oktober ein gesetzlicher Feiertag und gilt daher nicht als Arbeitstag.

Termine 2024

Abgabe des Beitragsnachweises:
25.01. / 23.02. / 22.03. / 24.04. / 27.05. / 24.06. / 25.07. / 26.08. / 24.09. / 24.10. / 25.11. / 19.12.*

Beitragsfälligkeit:
29.01. / 27.02. / 26.03. / 26.04. / 29.05. / 26.06. / 29.07. / 28.08. / 26.09. / 28.10. / 27.11. / 23.12.*

* Sowohl der 24. als auch der 31. Dezember gelten nicht als bankübliche Arbeitstage.

Abgabe des Beitragsnachweises:
25.01. / 22.02. / 27.03. / 24.04. / 24.05. / 26.06. / 25.07. / 25.08. / 25.09. / 24.10. / 24.11. / 21.12.*

Beitragsfälligkeit:
27.01. / 24.02. / 29.03. / 26.04. / 26.05. / 28.06. / 27.07. / 29.08. / 27.09. / 26.10. / 28.11. / 27.12.*

* Sowohl der 24. als auch der 31. Dezember gelten nicht als bankübliche Arbeitstage.

Top